Zwischenbilanz Humanitäre Aktion 2000: Ein Drittel der Gesuche geregelt
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat bisher einen Drittel der Anträge von Asylsuchenden bearbeitet, die für die "Humanitäre Aktion 2000" (HUMAK) des Bundes in Frage kommen. Über 95 Prozent der bearbeiteten Gesuche wurden positiv beantwortet.
Insgesamt könnten rund 13’000 Menschen von der HUMAK profitieren. Bis am 30. Juni wurden Gesuche für 4’221 Personen geregelt, wie das BFF am Freitag (14.07.) mitteilte.
Von diesen erhielten 4’048 Personen, also 95,9 Prozent, eine vorläufige Aufnahme. Bei 173 Personen oder 4,1 Prozent wurde eine solche abgelehnt und die Ausschaffung aus der Schweiz angeordnet.
Am 1. März 2000 hatte die Schweizer Regierung beschlossen, mehrere Gruppen von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich vorläufig aufzunehmen, die vor dem 31. Dezember 1992 eingereist waren.
Bedingung ist, dass die lange Anwesenheit nicht auf einem missbräuchlichen Verhalten der Betroffenen beruht und dass diese sich in der Schweiz gut integriert haben.
Fälle, in denen das Gesuch rechtskräftig negativ entschieden wurde, die Wegweisung bisher aber nicht vollzogen werden konnte, wurden den Kantonen Mitte März angezeigt. Diese begannen damit, dem BFF Bericht zu erstatten und Anträge auf vorläufige Aufnahme oder Vollzug der Wegweisung zu stellen.
Noch nicht entschiedene Asylgesuche werden den Kantonen zur Stellungnahme betreffend HUMAK dann unterbreitet, wenn für die Asylbehörde mit genügender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass das Gesuch im Asylpunkt abzulehnen ist.
Von der Humanitären Aktion 2000 ausgeschlossen sind Personen, die Straftaten begangen haben oder deren bisheriges Verhalten darauf schliessen lässt, dass sie nicht bereit sind, sich in die schweizerische Rechtsordnung einzufügen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die durch fehlende Mitwirkung am Verfahren oder beim Vollzug ihre lange Aufenthaltsdauer provoziert haben.
swissinfo und Agenturen
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