Letzter Vorhang im Fall Partei-Ausschluss Amstutz ist gefallen
Die frühere SVP-Politikerin Madeleine Amstutz hat keinen Anspruch auf eine gerichtliche Feststellung, dass ihr Ausschluss aus dem Vorstand des SVP-Wahlkreisverbands Thun im August 2022 nicht korrekt war. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat die Beschwerde der ehemaligen Grossrätin abgewiesen, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Amstutz war im März 2022 zwar als Grossrätin wiedergewählt worden, kandidierte aber auf der «Bürgerlichen Stadt- und Landliste» und nicht für die SVP.
Der SVP-Wahlkreisverband Thun befand daraufhin, ihre Mitgliedschaft im Vorstand und in der Delegiertenversammlung sei mit dem Ende der Legislatur am 31. Mai 2022 erloschen. Dagegen klagte die Politikerin. Sie verlangte beim Regionalgericht Oberland die Feststellung, dass ihr Ausschluss nichtig sei.
Während das Verfahren lief, wurde Amstutz im Februar 2024 aus der SVP des Kantons Bern ausgeschlossen. Diesen zweiten Ausschluss focht sie nicht an. Das Regionalgericht schrieb die Klage der Politikern deshalb als gegenstandslos ab. In der Folge wies das Obergericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
Keine Rechte mehr
Laut Bundesgericht fehlt Amstutz ein schutzwürdiges Interesse an der geforderten Feststellung. Selbst wenn der erste Ausschluss aus den Gremien für nichtig erklärt würde, könnte sie als Nichtmitglied der Kantonalpartei keine Rechte mehr wahrnehmen. An ihrer rechtlichen Situation im Verhältnis zur SVP würde sich nichts mehr ändern.
Amstutz argumentierte bereits vor dem Obergericht Bern, der Ausschluss schade ihrer Reputation und ihren Wiederwahlchancen. Weder die Vorinstanz noch das Bundesgericht erachteten dies als ausreichend belegt.
Bei den kantonalen Wahlen kandidierte Amstutz für einen Sitz im Regierungsrat, wurde aber nicht gewählt. Zudem verlor sie ihren Sitz im Grossen Rat. (Urteil 5A_29/206 vom 15.6.2026)