Meta vor Milliardenprozess wegen Jugendlicher und sozialer Medien
Meta wird vorgeworfen, Jugendliche süchtig nach Facebook und Instagram gemacht zu haben. Am Dienstag beginnt ein Prozesses, in dem US-Bundesstaaten fast 200 Milliarden Dollar an Strafzahlungen sowie eine grundlegende Überarbeitung der beiden Vorzeige-Apps fordern.
(Keystone-SDA) Nach der Jury-Auswahl in der vergangenen Woche beginnt vor dem Bundesgericht in Oakland nun die eigentliche Verhandlung in der Sache. Der Prozess soll rund sechs Wochen dauern. Es handelt sich um den ersten Bundesprozess in einem breit angelegten Rechtsstreit, der auch Tiktok, Snapchat und Youtube betrifft.
Die Firmen sehen sich mit Klagen von Familien, Schulbehörden und US-Bundesstaaten konfrontiert, die ihnen vorwerfen, die psychische Gesundheit von Jugendlichen geschädigt zu haben. Der Meta-Konzern soll Facebook und Instagram bewusst so gestaltet haben, dass Jugendliche möglichst lange auf den Plattformen bleiben.
Die Bundesstaaten fordern von Meta nach einer noch vorläufigen Berechnung rund 193 Milliarden Dollar an Strafzahlungen. Zusätzlich verlangen die Kläger eine grundlegende Neugestaltung der Plattformen für Minderjährige.
Vorgesehen sind etwa strengere Vorgaben für Bildschirmzeit und Benachrichtigungen, Einschränkungen bei automatischem Scrollen und Empfehlungen sowie eine verlässlichere Altersprüfung.
29 US-Bundesstaaten gegen Meta
Angeführt wird die Klage von den Generalstaatsanwälten von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey. Insgesamt umfasst die Koalition 29 Bundesstaaten.
Die Kläger wollen drei Vorwürfe belegen: Meta habe die Öffentlichkeit über die Risiken seiner Plattformen für Jugendliche getäuscht, bestimmte Funktionen gezielt auf möglichst lange Nutzung ausgelegt und Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Zustimmung der Eltern gesammelt.
Die geforderten 193 Milliarden Dollar sind allerdings nur eine vorläufige Berechnung. Eine von Meta genannte Summe von 1,4 Billionen Dollar wiesen die Bundesstaaten zurück. Die genaue Höhe möglicher Strafzahlungen müsste letztlich die Richterin festlegen.
Über den Fall entscheidet Richterin Yvonne Gonzalez Rogers allein. Die acht ausgewählten Geschworenen haben lediglich beratende Funktion.
Zuckerberg als Zeuge geladen
Meta weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern argumentiert unter anderem, dass eine wissenschaftlich eindeutig definierte «Sucht» nach sozialen Medien nicht existiere.
Bei den Daten von unter 13-Jährigen verweist Meta darauf, dass diese Altersgruppe auf seinen Plattformen verboten sei und entdeckte Konten gelöscht würden. Zudem könne die psychische Gesundheit von Jugendlichen nicht einer einzelnen Anwendung zugerechnet werden.
Eine zentrale Frage des Prozesses dürfte deshalb sein, was Meta intern über mögliche Schäden wusste und was der Konzern öffentlich darüber sagte. Als prominenter Zeuge ist CEO Mark Zuckerberg vorgesehen. Auch der ehemalige Meta-Ingenieur Arturo Bejar, der den Konzern wegen seiner Umgangsweise mit Jugendlichen kritisiert hat, soll aussagen.
Für Meta geht es damit nicht nur um mögliche Milliardenstrafen. Experten sehen vor allem ein Risiko für den Ruf des Konzerns und die mögliche Verpflichtung, seine Produkte grundlegend zu verändern – mit potenziell weitreichenden Folgen für das Geschäftsmodell der Plattformen.