
Nidwaldner Regierung will Entschädigungen für den Landrat erhöhen

Die Mitglieder des Nidwaldner Landrats sollen höhere Spesenentschädigungen erhalten. Der Regierungsrat hat dafür das Entschädigungsgesetz überarbeitet und die Vernehmlassung eröffnet, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
(Keystone-SDA) Vorgesehen sind künftig höhere Sitzungsgelder für Kommissionen und Fraktionen sowie eine Erhöhung der jährlichen Spesenpauschale für Landratsmitglieder, wie es im Communiqué hiess. Unverändert bleiben gemäss der Staatskanzlei die Entschädigungen des Regierungsrats sowie jene für Landratssitzungen und Aktenstudium. Auch bei Gerichten und weiteren Behörden sind Anpassungen geplant, hiess es weiter.
Das kantonale Entschädigungsgesetz regelt die Sitzungsgelder, Spesen und weitere Vergütungen für Mitglieder des Landrats, der Gerichte, Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Nach einer Überprüfung durch das Landratsbüro sei ein Anpassungsbedarf festgestellt worden, insbesondere aufgrund der Teuerung, des veränderten Arbeitsumfelds und des grösseren Aufwands bei der Sitzungsvorbereitung. Mit der geplanten Revision werde zudem der Gesetzestext sprachlich und inhaltlich «verständlicher» und «einheitlicher» gestaltet.
Die finanziellen Auswirkungen bewegen sich laut Mitteilung im «mittleren bis höheren fünfstelligen Bereich pro Jahr».
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2026. Die Vorlage soll nach der Beratung im Kantonsparlament per 1. Januar 2027 in Kraft treten.