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Nutzung der Windkraft wird nicht mit Mindestabstand eingeschränkt

(Keystone-SDA) Für Windkraftanlagen soll im Kanton Luzern kein Mindestabstand zu bewohnten Häusern im Gesetz verankert werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion von Angela Lüthold (SVP) mit 81 zu 25 Stimmen abgelehnt.

Der Kanton sieht in seinem Richtplan zur Eingrenzung der Gebiete, in denen der Wind zur Stromproduktion genutzt werden kann, einen Abstand von 300 Meter zu Bauzonen vor. Die konkreten Abstände sollen im Einzelfall geprüft werden und nach den massgeblichen Vorschriften, etwa zum Lärmschutz, festgelegt werden. Dies werde auch bei den Strassen so gemacht, sagte Baudirektor Fabian Peter (FDP) im Kantonsrat.

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Lüthold genügt dies nicht. Heute hätten Windkraftanlagen eine Höhe von 250 Metern, erklärte sie in ihrer Motion. Sie forderte deswegen, dass der Kanton im Gesetz einen Mindestabstand zu Siedlungen und bewohnten Häusern festlegt. Dieser soll drei Mal so gross sein wie die Anlage hoch.

Gesundheit ausser Acht gelassen

Die Windkraft werde gefördert, die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung dabei ausser Acht gelassen, sagte Lüthold. Windräder könnten havarieren, zudem erzeugten sie ein Geräusch. Sie bezweifelte, dass mit Windkraftanlagen wirtschaftlich Strom erzeugt werden könne.

Im Richtplan sind 22 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 5500 Hektar vorgesehen, in denen Windräder installiert werden können. Bei einem 700-Meter-Abstand würde diese Fläche um 96 Prozent schrumpfen, erklärte der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort.

Das Potential für die Nutzung der Windkraft würde mit der Motion von Lüthold drastisch reduziert, sagte Simon Howald (GLP). Sara Muff (SP) vermutete, dass es Lüthold nicht um die Vermeidung von Lärm, sondern um die Verhinderung von Windkraftanlagen gehe. Thomas Grüter (Mitte) sagte, «wir müssen jetzt bei der Windenergie weiter kommen».

Korintha Bärtsch (Grüne) forderte, dass die von Lüthold aufgeworfenen Fragen konstruktiv gelöst werden. Gaudenz Zemp (FDP) sagte, Windräder könnten für die Betroffenen einen gravierenden Nachteil haben. Das gelte aber auch für andere Infrastrukturanlagen, wie etwa Endlager für atomaren Abfall.

Lütholds Motion wurde im Rahmen der Revision des Planungs- und Baugesetzes behandelt. Deren Ziel ist es, den Ausbau der Windenergie zu fördern.

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