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Obergericht Aargau: Mutmasslicher Brandstifter bleibt in Haft

Keystone-SDA

Ein mutmasslicher Brandstifter bleibt in Sicherheitshaft im Kanton Aargau. Das Obergericht hat die Beschwerde des Mannes wegen des Rückfallrisikos abgewiesen. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Er soll aus Rache einen Brand gelegt haben.

(Keystone-SDA) Der Ende April 2025 festgenommene Mann ist wegen mehrfacher, teilweise versuchter Brandstiftung angeklagt, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Beschwerdeentscheid des Obergerichts hervorgeht.

Die Richter begründen ihren Entscheid mit einer psychiatrisch-gutachterlichen Einschätzung, wonach bei dem Mann ein «sehr hohes, nicht hinzunehmendes Rückfallrisiko» bestehe. Mildere Ersatzmassnahmen seien daher nicht ausreichend, um dieser Gefahr wirksam zu begegnen.

Die Staatsanwaltschaft Baden erhob im März 2026 beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den Beschuldigten. Sie wirft ihm neben Brandstiftung auch mehrfache Sachbeschädigung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Drohung und mehrfache versuchte Nötigung vor.

Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme. Da diese Strafe deutlich über der bisherigen Haftdauer liegt, besteht laut dem Obergericht keine Gefahr von Überhaft. Nach seiner Festnahme sass er zunächst in Untersuchungshaft. Er wehrte sich ohne Erfolg dagegen beim Obergericht.

Streit mit Ex-Chef als Tatmotiv

Dem Beschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, in der Nacht auf den 10. April 2025 ein freistehendes, hölzernes Gartenhaus in einer Ostaargauer Gemeinde mit Benzin in Brand gesteckt zu haben.

Der Brand lag nur wenige Meter neben dem Wohnhaus, in dem sein ehemaliger Vorgesetzter mit seiner Partnerin und den Kindern schlief. Es bestand gemäss Obergericht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der schlafenden Familie.

Hintergrund der Tat ist ein jahrelanger Konflikt. Der Beschuldigte macht seinen ehemaligen Chef für seine Kündigung im Jahr 2015 verantwortlich, wie es in einem früheren Entscheid des Obergerichts heisst. Er soll das Opfer über längere Zeit belästigt, Telefonterror betrieben, Kontrollschilder gestohlen und im Juli 2024 per Brief eine Summe von drei Millionen Franken gefordert haben. (Entscheid SBK.2026.127 vom 13.4.2026)

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