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Ostschweizer Kinderspital prüft die Einführung von «Martha’s Rule»

Keystone-SDA

Das Ostschweizer Kinderspital will für mehr Mitspracherecht von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen die standardisierte Möglichkeit einer unabhängigen Zweitmeinung durch Ärzte einführen. Nach dem Vorbild des Kinderspitals Luzern soll durch "Martha's Rule" die Patientensicherheit erhöht werden.

(Keystone-SDA) Die Einführung eines Systems nach dem Konzept von «Martha’s Rule» werde derzeit mit grosser Überzeugung geprüft, teilte das Ostschweizer Kinderspital auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte damit einen Artikel des «Tages Anzeiger».

«Martha’s Rule» ist eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit. Sie gibt Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen das Recht, rund um die Uhr eine rasche, unabhängige medizinische Überprüfung zu verlangen, wenn sie das Gefühl haben, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert und das behandelnde Spitalpersonal nicht ausreichend reagiert.

Benannt ist die Regel nach der Britin Martha Mills. Sie starb 2021 an einem septischen Schock im Spital. Ihre Eltern bemerkten davor die lebensbedrohlichen Symptome. Die behandelnden Ärzte ignorierten die Sorgen jedoch. Ein Gerichtsmediziner stellte später fest: Hätten die Ärzte auf die Eltern gehört und Martha rechtzeitig auf die Intensivstation verlegt, hätte sie überlebt.

St. Gallen tauscht sich mit Luzern aus

Im vergangenen Herbst gab das Luzerner Kinderspital bekannt, «Martha’s Rule» als Pilotprojekt einzuführen, damit Eltern bei Bedarf ein unabhängiges Behandlungsteam zur Seite steht. Von den Erfahrungen in Luzern will nun auch das Kinderspital in St. Gallen profitieren. «Um hier ein System zu schaffen, das im klinischen Alltag verlässlich funktioniert und den grösstmöglichen Mehrwert für die Beteiligten hat, nutzen wir den engen, fachlichen Austausch mit unseren Kollegen des Kinderspitals Luzern», erklärte die Sprecherin des Ostschweizer Kinderspitals gegenüber Keystone-SDA. Derzeit befinde man sich noch in der Konzeptphase.

Eltern würden ihr Kind am besten kennen. Deren Sorgen und Beobachtungen gelte es rechtzeitig und strukturiert in den klinischen Alltag einzubinden, so die Sprecherin weiter. Das sei ein entscheidender Faktor für noch mehr Patientensicherheit.

Für die unabhängige Zweitmeinung wolle man auf erfahrene Kinder- und Jugendärzte setzen, die nicht primär in die tägliche Behandlung des betroffenen Kindes auf der Station eingebunden seien. So könne eine zeitnahe und objektive Neueinschätzung garantiert werden.

Fatale Diagnose Grippe

Mit der Testphase reagierte das Luzerner Kinderspital ursprünglich auf einen Todesfall im Februar 2025, als ein Kind unerwarteterweise verstarb und die Mutter dem Spital Vorwürfe machte. Vor kurzem bestätigte das Spital, die Regel definitiv einzuführen.

Wie der «Tages Anzeiger» aufzeigte, passierte 2023 im Kantonsspital Baden ein ähnlicher Fall. Ein 14-Jähriger starb wie Martha Mills an einem septischen Schock. Das Spital hatte den Jungen und seine Eltern gemäss dem Artikel mit der Diagnose Grippe nach Hause geschickt. Nachdem er ein zweites Mal nach Baden gekommen war, schickten die Ärzte den 14-Jährigen ins Kinderspital Zürich. Da war es aber schon zu spät, der Fehler passierte in Baden, so der Vorwurf.

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