Beim Urnengang vom 26. September 2010 (Revision Arbeitslosenversicherung) können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den Kantonen St. Gallen, Freiburg und Solothurn erstmals elektronisch abstimmen.
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Damit Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch abstimmen können, hatten sich die Kantone Zürich, St. Gallen, Aargau, Freiburg, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und Thurgau zum “Consortium Vote électronique” zusammengeschlossen.
In den übrigen Kantonen des Consortiums (Zürich, Aargau, Graubünden, Schaffhausen, Thurgau) wird die elektronische Stimmabgabe anlässlich der Abstimmungen vom 28. November 2010 erstmals möglich.
Die Premiere beim E-Voting für Auslandschweizer fand vor zwei Jahren in der Westschweiz statt: Im Juni 2008 konnten Auslandschweizer im Kanton Neuenburg zum ersten Mal elektronisch abstimmen. 2009 folgte die elektronische Stimmabgabe für Mitglieder der Fünften Schweiz in Genf, Bern und Basel.
Grundlage für das E-Voting der Auslandschweizer ist das geänderte Gesetz über die politischen Rechte, das seit 1. Januar 2008 in Kraft ist. Es verpflichtet die Kantone, den Auslandschweizern die Möglichkeit zu geben, per Internet abzustimmen.
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