Restmandate
Bei Proporzwahlen stimmen die Wählenden in erster Linie für eine Partei und erst in zweiter Linie für eine Person. Dabei wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze proportional zum Wahlresultat der Parteien verteilt. Jeder Sitz ist also an einen gewissen Prozentsatz der Stimmen gebunden.
Bei der Sitzverteilung kann es dazu kommen, dass ein Sitz unbesetzt bleibt, weil keine der Parteien mehr die nötige Stimmenanzahl übrig hat. Hier kommt die Listenverbindung zwischen einzelnen Parteien zum Zug.
Wenn zwei Parteien eine solche Verbindung eingehen, können sie ihre restlichen Stimmen zusammenzählen lassen und so gemeinsam einen zusätzlichen Sitz ergattern. Solche Sitze werden Restmandate genannt.
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