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Standardisiert in der Bundesverwaltung einbürgern? Nein!

Swissinfo Redaktion

Die bisherigen Einbürgerungsregeln sollen für junge Ausländer durch ein automatisiertes und beschleunigtes Verfahren ersetzt werden, wobei die Integration vom Bewerber nicht mehr bewiesen werden muss. Unter der dritten Generation dürfte allgemein etwas anderes verstanden werden, als diese Vorlage den Begriff definiere. Die Schweizerische Volkspartei plädiere stattdessen für mehr Sorgfalt, sagt deren Nationalrätin Barbara Steinemann.

Neu soll für unter 25-Jährige ein standardisiertes Einbürgerungsverfahren im schriftlichen Verfahren gelten. Die Zentralverwaltung in Bern würde aufgrund der Akten für alle Jungen in der ganzen Schweiz entscheiden.

Barbara Steinemann ist Nationalrätin der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Die Juristin arbeitet als Treuhänderin und lebt in Regensdorf, Kanton Zürich. Keystone

Im Zusammenhang mit dieser Vorlage ist der Begriff der “dritten Generation” irreführend: Ein Grosselternteil muss ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Dabei kann es sich auch um eine vorläufige Aufnahme aus dem Asylbereich handeln. Ein Elternteil muss mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und davon fünf Jahre lang die Schule besucht haben. Erst der Einbürgerungskandidat selbst muss in der Schweiz geboren worden sowie im Minimum fünf Jahre lang zur Schule gegangen sein. Erforderlich ist jedenfalls weder für die zweite noch für die dritte Generation, dass sie das ganze Leben hier verbracht haben.

Der Bundesrat schreibt im Abstimmungsbüchlein: “Sie machen im Sportclub mit, singen im Chor oder engagieren sich in anderen Vereinen. Ihre Heimat ist die Schweiz.” Selbstverständlich trifft das auf viele junge Ausländer zu – aber nicht auf alle. Diese Argumentation pauschalisiert und geht von einer Idealvorstellung aus, die der Realität nur bedingt standhält.

Die zugespitzte Symbolik auf den Bahnhofs-Plakaten mag übertrieben daherkommen, sie veranschaulicht jedoch vorhandene Radikalisierungstendenzen unter muslimischen Jugendlichen, mit denen ganz Europa kämpft und die wir auch in unserem Land zur Kenntnis und, gerade was die Vergabe der Staatsbürgerschaft betrifft, ernst nehmen sollten.

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Nach drei Generationen muss Integration nicht bewiesen werden!

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Am 12. Februar kann das Schweizer Stimmvolk darüber abstimmen, ob junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung erhalten sollen, wenn sie diese beantragen. Die erleichterte Einbürgerung würde nicht automatisch geschehen, denn die Betroffenen müssten ihren Willen bekunden, und zwar vor ihrem 25. Geburtstag. Ausserdem blieben die Bedingungen für den Zugang…

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Mit dieser Vorlage geht eine Umkehr der Beweislast bezüglich Integration einher: In Zukunft wird bei unter 25-Jährigen pauschal vom Vorliegen der genügenden Integration ausgegangen, wenn die eingangs genannten formellen Voraussetzungen gegeben sind. Schläfer und Salafisten könnten ebenso unbesehen erleichtert eingebürgert werden wie Schüler, die nur den männlichen Lehrpersonen die Hand schütteln. Daher sollte auch in Zukunft eine Behörde etwas genauer hinschauen dürfen. Und diese Aufgabe darf in einem föderalistisch aufgebauten Staatswesen wie bisher den Gemeinden anvertraut bleiben.

Integration vor Geburtsort

Der Schweizer Pass war noch nie so einfach zu haben wie heute. Regelmässig werden pro Jahr knapp 40’000 Personen Neubürger. Im Vergleich mit der EU ist das mehr als doppelt so viel, nicht zuletzt ist bei uns im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern die Mehrfach-Staatsangehörigkeit zugelassen. Hingegen sollte jede Person sorgfältig geprüft werden und dabei stets die tatsächliche Integration ausschlaggebend sein, nicht der Geburtsort und fünf Jahre Schulbesuch in der Schweiz.

In Zukunft würde aufgrund formeller Kriterien in den Akten eingebürgert. Gut integrierten Jungen unter 25 Jahren kommt bereits das ab 1. Januar 2018 geltende Recht entgegen, indem für die neu verkürzte Aufenthaltsfrist von 10 Jahren die Lebensjahre von 8 bis 18 doppelt gezählt werden. Ihnen steht heute der Weg über die ordentliche Einbürgerung genauso wie allen anderen offen, inklusive den vielzitierten italienischen Nachfahren der Gastarbeiter, die im Übrigen – möglicherweise gerade wegen ihrer kulturellen Nähe – geringe Ambitionen auf den roten Pass zeigen.

Keine Zentralisierung

Zu leichtfertig vorgenommene Einbürgerungen schaden der Sache, den zu Recht Eingebürgerten und unserem Staatswesen. Die irreführende Definition der dritten Generation, die pauschale Annahme der Integration bei allen Gesuchstellern sowie die Zentralisierung und der damit einhergehende Automatismus sind unangemessene Bestandteile dieser Verfassungsänderung, weshalb sie abzulehnen ist.

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