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PRESSE/Swiss Life zur Rückgabe von Geldern an die zweite Säule verurteilt

Zürich (awp) – Die Swiss Life ist vom Bundesverwaltungsgericht zur Rückgabe von Geldern an die zweite Säule verurteilt worden. Je nach Parteischätzung gehe es dabei um einen Betrag zwischen 110 und 170 Mio CHF, heisst es in einem Artikel des “TagesAnzeigers” (Ausgabe 23.11.).
Kläger waren 47 Firmen mit zusammen rund 3’000 Mitarbeitern, welche 2004 aus der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life ausgetreten sind. Beim Übertritt in eine kleinere Sammelstiftung hatte Swiss Life die Mitnahme eines Teils der Spargelder aus dem Teuerungsfonds verweigert.
Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen schützte die Ansicht des Versicherers, dass den Austretenden kein Geld aus dem Teuerungsfonds zustehe. Danach wendeten sich die Kläger an das Bundesverwaltungsgericht.
cf/ch

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