Protestaktion vor Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beendet
Ein kurdischer Flüchtling hat seinen Hungerstreik vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen nach elf Tagen abgebrochen. Dies erklärte ein Vertreter der Juso gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz von SRF. Nach Auskunft des Gerichts gab es keine Zugeständnisse.
(Keystone-SDA) Mit seinem Hungerstreik, den er am 30. Juni begonnen hatte, forderte der kurdische Flüchtling Velat Aydin eine Überprüfung seines Asylverfahrens und einen Entscheid ohne weitere Verzögerung. Seine Beschwerde hatte er vor rund einem Jahr eingereicht.
Letzte Woche hatte ein Augenschein gezeigt, dass sich der Flüchtling für seine Protestaktion unmittelbar vor dem Eingang des Bundesverwaltungsgerichts eingerichtet hatte. In der Nähe eines Campingstuhls waren Getränke aufgereiht. Auf seine Forderung machte er mit Kartonschildern aufmerksam. Dort stand unter anderem «Kein Mensch ist ein Aktenzeichen».
Bei einem Besuch am Montagnachmittag war von alldem nichts mehr zu sehen. Gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz von SRF vom Montagmittag hatte ein Vertreter der Juso St. Gallen erklärt, Velat Aydin habe seinen Hungerstreik am Freitagabend aus eigenem Willen beendet. Es habe für den Flüchtling einen Teilerfolg gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht wolle seinen Fall priorisieren.
Keine Zusicherungen
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte hingegen auf Anfrage von Keystone-SDA, es seien «keine Zusicherungen oder Zugeständnisse gemacht worden». Insbesondere sei keine prioritäre Behandlung des hängigen Verfahrens infolge des Hungerstreiks in Aussicht gestellt worden.
Unterschiedliche Einschätzungen gab es auch zum Thema Kontakte. Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hatte der Leiter der Kommunikation am letzten Dienstag erklärt, es habe seitens des Bundesverwaltungsgerichts bereits verschiedentlich Gespräche mit dem Flüchtling gegeben.
In einem Schreiben an Keystone-SDA erklärte Velat Aydin am Freitag, es habe seitens des Gerichts keinerlei Kontaktaufnahme mit ihm stattgefunden. In einem mit Dolmetscher geführten Interview mit dem Ostschweizer Kulturmagazin Saiten erklärte er ebenfalls letzte Woche, offiziell gebe es keinen Kontakt mit dem Gericht. Oft kämen aber Sicherheitspersonen vorbei und fragten, wie es ihm gehe.
Die Verfahrensdauer am Bundesverwaltungsgericht war bereits Mitte Juni ein Thema. Damals hatte das Bundesgericht «die sehr grosse Anzahl von sehr lange hängigen Fällen» gerügt. Die Schwere der Verzögerung werde durch den Umstand verschärft, dass es sich um Asylverfahren handle, deren Ausgang für die Betroffenen von massgeblicher Bedeutung sei und die «daher ohne Verzögerung geklärt werden sollten», hiess es in der Mitteilung.