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Schweiz weist acht Empfehlungen zurück

Der UNO-Menschenrechtsrat hat am Donnerstag seinen Bericht über die Schweiz definitiv verabschiedet. Von den 31 darin gefassten Empfehlungen weist die Schweiz acht zurück.

Laut dem Schweizer Vertreter, Botschafter Paul Seger, hat die Schweiz vor allem die Empfehlung zurückgewiesen, dass bei Volksinitiativen bereits vor der Abstimmung geprüft werden soll, ob diese die Menschenrechte oder internationales Recht verletzen.

Es sei nicht möglich, dem Bundesgericht neue Kompetenzen zu geben, damit dieses untersuche, ob eine Initiative mit der Verfassung und dem internationalen Recht übereinstimme, betonte Seger, Leiter der Direktion für Völkerrecht im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Der von Südafrika, Pakistan und Uruguay präsentierte UNO-Bericht fasst die bei der periodischen Überprüfung (EPU) der Menschenrechte gemachten Äusserungen von 42 Ländern zusammen.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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