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Heute in der Schweiz

Liebe Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Während die Politik 50 Jahre Frauenstimmrecht feiert, kämpfen Frauen immer noch gegen Diskriminierung. Das Kollektiv Hulda Zwingli etwa setzt sich für mehr Gleichberechtigung in der Kunstszene ein.

Ausserdem im Briefing: Zahlreiche Gerichtsfälle, die heute die Schweiz bewegen.

Beste Grüsse aus dem Homeoffice

Hulda Zwingli

Das anonyme Kollektiv «Hulda Zwingli» kämpft für mehr Gleichberechtigung in der Schweizer Kunstszene. Auslöser war eine Recherche von SWI swissinfo.ch.

Frauen bleiben vielerorts untervertreten, so auch in der Kunstszene. Eine Studie der Universität Basel kommt zum Schluss, dass der Schweiz so «ein bedeutendes Potenzial an Kompetenzen und Fähigkeiten sowohl im künstlerischen als auch im Managementbereich verloren geht».

SWI swissinfo.ch belegte das 2019 in einer aufwändigen Recherche mit Zahlen. Das war der Startschuss für «Hulda Zwingli», ein Kollektiv von rund einem Dutzend Frauen aus der Kunstszene. Auf Instagram machen sie auf das Thema aufmerksam und sorgen in Fachkreisen für Aufsehen für ihr Anliegen.

Im Nationalratssaal waren die Frauen gestern dagegen für einmal in der klaren Mehrheit: 150 Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft feierten 50 Jahre Frauenstimmrecht.

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Geschlechtsneutrale Sprache ist ein Weg, patriarchale Normen zu verändern. In Schulbüchern, Nachrichten und Redaktionen wird dies nun zunehmend berücksichtigt. Wie wichtig ist Ihrer Meinung nach die Sprache bei der Gestaltung der Realität? Bitte lassen Sie es uns in den Kommentaren unten wissen.

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Keystone / Michael Buholzer

Gerichtsentscheid Nr.1: Darf die Regierung einer Veranstaltung die Bewilligung entziehen, weil sie sich an die falsche Community richtet? Ja, findet der Zürcher Regierungsrat. Die Beschwerde der Veranstalter blitzt vor Gericht ab.

Über 20’000 Besucher:innen wurden zum Alba-Festival in Zürich an diesem Wochenende erwartet, zahlreiche albanische Stars sollten auf der Bühne stehen. Nur zwei Tage vor dem Anlass entzieht der Zürcher Regierungsrat den Veranstaltern die Bewilligung.

Angesichts der epidemiologischen Lage eigentlich verständlich, zahlreiche Spitäler warnen vor einer Überlastung. Doch das war nur ein Teil der Begründung. Der zweite sorgt für Aufregung: Das Festival richte sich primär an eine «stark betroffene Community», denn Ferienrückkehrer:innen aus dem Balkan haben sich überdurchschnittlich oft mit Corona infiziert.

Doch Zutritt hätte man nur geimpft, genesen oder getestet erhalten. Der Anlass hätte zudem genutzt werden sollen, um genau diese Bevölkerungsgruppe mit Impfaufrufen zu erreichen. «Ich fühle mich extrem diskriminiert», sagt einer der Veranstalter.

Keystone / Manuel Lopez

Gerichtsentscheid Nr. 2 und 3: Der Kanton Bern hat mit den Covid-Massnahmen diesen Winter gegen die Versammlungsfreiheit verstossen – der Kanton Uri dagegen nicht. So urteilt das Bundesgericht.

Das Bundesgericht in Lausanne behandelte heute zwei Beschwerden gegen Beschränkungen für politische Kundgebungen in den Kantonen Bern und Uri, die bereits nicht mehr in Kraft sind.

Die beiden Kantone gingen weiter als die Covid-Verordnung des Bundes, welche keine maximale Teilnehmer:innenzahl für Kundgebungen vorsah: Uri erlaubte höchstens 300, Bern 15 Teilnehmende an Demonstrationen.

Die Beschränkung auf nur 15 Personen im Kanton Bern entspreche faktisch einem Kundgebungsverbot und verstosse damit gegen die Versammlungsfreiheit, urteilte das Gericht. Mit 300 Personen sei eine Demonstration dagegen möglich und es gebe nachvollziehbare medizinische Argumente für die Obergrenze. Auf einen exakten Schwellenwert, ab wie vielen Personen eine Kundgebung möglich ist, wollte sich das Gericht allerdings nicht festlegen.

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Gastgeber/Gastgeberin Renat Kuenzi

Ist Ihre Meinungsfreiheit in Gefahr?

Meinungsfreiheit ist ein universales Menschenrecht. Aber dieses gerät mehr und mehr unter Druck. Auch in gestandenen Demokratien. Einige Gründe: Die Macht der Social Media, mehr autoritäre Führer und die Corona-Pandemie. In der Schweiz zeigt etwa ein neues Gesetz, mit dem Richter Medienberichte leichter verhindern können, dass Meinungsfreiheit auch hier keineswegs selbstverständlich ist. Nicht zu reden von…

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Keystone / Martin Ruetschi

Gerichtsentscheid Nr. 4: Ein SBB-Techniker manipulierte hunderte Bremskontrollen. Publik wurde der Fall erst dank eines aktuellen Gerichtsurteils.

Vor einem Jahr sass ich im Schnellzug Zürich-Bern, der plötzlich seltsam langsam durch die Landschaft tuckerte. Nach einigen Minuten klärte eine Zugdurchsage auf: Es gebe ein Problem mit den Bremsen, der Zug dürfe daher nicht zu schnell fahren. Nicht sehr beruhigend!

Hatte das etwas mit diesem Fall zu tun? Wer weiss. Ein Techniker der SBB hat im Jahr 2020 im grossen Stil Bremskontrollen manipuliert. Er habe damit «den Eisenbahnbetrieb sowie die Sicherheit der Kundschaft aufs Gröbste gefährdet«, so das Bundesverwaltungsgericht.

Publik wurde der Fall nur, weil die Tamedia-Zeitungen auf das Gerichtsurteil aufmerksam wurden. Die Erkenntnisse aus dem Verfahren förderen mein angeschlagenes Vertrauen in die Bremssicherheit der SBB nicht gerade: Anscheinend gibt es bei der Prüfung der Bremsen bis anhin kein Vier-Augen-Prinzip.

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