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Bundesgericht verknurrt Ärzte ohne Grenzen

Die Organisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) hat vor Bundesgericht einen Prozess gegen die niederländische Regierung verloren. MSF muss Den Haag 500'000 Euro an bezahltem Lösegeld zurückzahlen.

Den Fall ausgelöst hatte die Entführung eines Holländers 2002 in der südrussischen Republik Dagestan. Nach 20 Monaten Geiselhaft war der Mann am 11. April 2004 in der Grenzregion zu Tschetschenien freigelassen worden. Dies, nachdem die holländische Regierung ein Lösegeld in der Höhe von einer Million Euro bezahlt hatte.

Für die Freilassung war MSF an die holländische Regierung gelangt und hatte dafür ein allfälliges Lösegeld 500’000 Euro hinterlegt. Davon flossen 270’000 Euro in den Freikauf, 230’000 Euro verblieben auf dem Bankkonto.

Nach der Lösegeldzahlung ging die Regierung der Niederlande in der Schweiz vor Gericht, um die gesamten 500’000 Euro der Organisation einzufordern. Gerichtsort war die Schweiz, weil der Entführte für die hiesige Sektion von MSF tätig gewesen war.

Im Februar dieses Jahres wies ein Genfer Gericht die Klage Den Haags ab. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht jetzt umgestossen. Demnach muss MSF der niederländischen Regierung nicht nur die 270’000 Euro für das Lösegeld überlassen, sondern auch die auf dem Konto hinterlegten restlichen 230’000 Euro.

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