Der erste Stein für die IV-Revision
Die Schweizer Invaliden-Versicherung muss dringend revidiert werden. Das Parlament berät über eine Straffung des Verfahrens.
Es handelt sich nur um den ersten Teil einer umfassenderen IV-Revision. Doch bereits erheben sich kritische Stimmen.
Seit Jahren gibt die finanzielle Situation und die Entwicklung der Sozialversicherungen in der Schweiz Anlass zu grosser Sorge und heissen Debatten. Die Meinungen über den Gesundheitszustand der Sozialwerke gehen auseinander. Vor allem in bezug zur Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), aber auch über den einzuschlagenden Reformweg zur Überwindung der Krise.
Alle politischen Parteien sind sich immerhin darüber einig, dass die Invalidenversicherung (IV) rasch finanziell saniert werden muss. Kein Wunder: Die IV hat allein im Jahr 2004 mit einem Defizit von 1,6 Milliarden Franken abgeschlossen und weist eine Schuldenlast von 6 Milliarden Franken aus. Die Zukunft sieht alles andere als rosig aus.
Eine problematische Debatte
Bereits 2003 waren die Wogen hoch gegangen, als der heutige Justizminister Christoph Blocher, damals Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), in einem Interview von den «Scheininvaliden» sprach, die seiner Meinung nach für das Milliardenloch in der IV-Kasse verantwortlich seien. Dieser Begriff wird bis heute von den National-Konservativen und der politischen Rechten benutzt.
Die SVP hat auch stets den Vorschlag bekämpft, die AHV und die IV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Ihrer Meinung nach müssen zuerst die strukturellen Probleme der Versicherungen gelöst werden. Nachdem auch die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) auf diese Linie eingeschwenkt waren, wurde ein Vorschlag zur Mehrwertsteuererhöhung im Mai 2004 in einer Volksabstimmung abgelehnt.
Nach dieser Ablehnung musste die Landesregierung ein neues Projekt zur Sanierung der IV-Finanzen erarbeiten. Die entsprechende Botschaft wurde im vergangenen Juni ans Parlament überwiesen. Massnahmen sind sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen vorgesehen.
Neues Reformpaket
Konkret sollen im Rahmen der fünften IV-Revision jährlich 596 Millionen Franken eingespart werden. Einerseits durch einen restriktiveren Zugang zur Invalidenversicherung, andererseits durch ein Anheben der Lohnabgaben von 1,4 auf 1,5% und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8%.
Ende August haben sich die vier Bundesratsparteien (FDP, SVP, SP und CVP) zudem auf einen Kompromiss geeinigt, wonach 7 Mrd. Franken aus dem Gewinn vom Verkauf des überschüssigen Nationalbankgoldes zur Schuldentilgung bei der IV eingesetzt werden.
Die IV-Debatte wird die politische Agenda in den kommenden Monaten mitprägen. Die Diskussion über die zusätzlichen Einnahmen wird aber erst nach Verabschiedung der fünften IV-Revision und nach der Abstimmung über die so genannte KOSA-Initiative der SP möglich sein. Diese verlangt, einen Teil der Gewinne der Nationalbank künftig an den AHV-Fonds auszuschütten. Die Abstimmung ist im Mai 2006 vorgesehen.
Dringliche Massnahmen nötig
Vor der grossen Reform diskutiert der Nationalrat aber bereits in der laufenden Session über verschiedene dringliche Massnahmen. die das Verfahren bei Streitigkeiten über Leistungen der IV straffen und beschleunigen sollen. Auch das Einspracheverfahren soll geändert beziehungsweise durch ein Vorbescheidverfahren ersetzt werden.
Ein Änderungsvorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission verlangt zudem, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) bei seinen Entscheiden nur rechtliche und keine materiell-inhaltlichen Argumente mehr prüfen kann.
Heftige Meinungsunterschiede
Obwohl die Änderungsvorschläge sehr technisch daher kommen, ist mit einer hitzigen Debatte zu rechnen. Bereits in der vorberatenden Kommission ging es hart auf hart. Die Opposition der Linken ist vorprogrammiert.
swissinfo, Andrea Tognina
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)
Die Invalidenversicherung (IV) hat im Jahr 2004 mit einem Defizit von 1,6 Mrd. Franken abgeschlossen und einen Schuldenberg von 6 Mrd. Franken angehäuft.
Die finanzielle Schieflage der IV hängt mit dem starken Anstieg der Rentenbezüger zusammen: 1992 bezogen 3, 2% der aktiven Bevölkerung eine IV-Rente, im Jahr 2004 waren es bereits 5,2%.
Der Anstieg der IV-Fälle erfolgt insbesondere aus psychischen Gründen, wegen Rückenschmerzen oder Traumata.
Während die politische Rechte von Missbräuchen und «Scheininvaliden» spricht, führt die Linke den Anstieg der Fälle auf den Ausschluss der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft aus dem Berufsleben zurück.
Im Rahmen der fünften IV-Revision will der Bundesrat jährlich 596 Millionen Franken einsparen und den Zugang zu IV-Leistungen einschränken.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch