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Eltern wegen Mädchenbeschneidung verurteilt

Ein somalisches Elternpaar ist am Donnerstag vom Zürcher Obergericht verurteilt worden. Es hatte 1996 seine Tochter beschneiden lassen. Dies war der erste Gerichtsfall wegen einer in der Schweiz vorgenommen Mädchenbeschneidung.

Die Eltern wurden wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Obergericht befand zudem, die Eltern müssten ihrer Tochter Schadenersatz und Genugtuung leisten, deren Höhe noch zu bestimmen sei.

Die Eltern, die mehrere Wochen in Untersuchungshaft gesessen waren, sind zwar geständig, machten aber Rechtsirrtum geltend.

Der Fall war im vergangenen Jahr bei der gynäkologischen Untersuchung der damals 13-Jährigen im Kinderspital Zürich aufgeflogen.

In der Schweiz ist das erste Urteil im Zusammenhang mit Genitalverstümmelungen an Mädchen vor rund zwei Wochen im Kanton Freiburg gefällt worden. Die Beschneidung war in Somalia vorgenommen worden.

Das Kinderhilfswerk Unicef schätzt, dass in der Schweiz rund 7000 Frauen und Mädchen mit Genitalverstümmelungen leben.

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