Finanzielle Unterstützung für Schweizer im Ausland
Im Schweizer Parlament will nun der Ständerat, wie der Nationalrat zuvor, die direkte und indirekte finanzielle Unterstützung für Schweizer im Ausland auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen.
Der Ständerat, die kleine Kammer, hat am Montag einen entsprechenden Gesetzeserlass einstimmig angenommen.
Damit werden zwei direkt auf die Bundesverfassung abgestützte befristete Verordnungen für Finanzhilfen an die Auslandschweizer-Organisation und für die Unterstützung von Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, ins Dauerrecht überführt. Es handelt sich um eine Summe von rund 3 Mio. Franken pro Jahr.
Die Finanzhilfen des Bundes gehen an die Auslandschweizer-Organisation und an die Zeitschrift Schweizer Revue. Die Schweizer Revue informiert Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über die Geschehnisse in ihrer Heimat.
Im Gegensatz zum Nationalrat will die kleine Kammer den Ausdruck «Auslandschweizer» nicht durch den ganzen Text des Erlasses hindurch durch «Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen» ersetzen. Das wäre ein unheimlicher Aufwand und würde letztlich zu einem schwerfälligen Text führen, sagt der Urner Ständerat Hansruedi Stadler von der Christlich-demokratischen Volkspartei (CVP) namens der Redaktionskommission.
Die Vorlage geht wegen dieser redaktionellen Differenz nochmals zurück an den Nationalrat.
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