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Fremdes kann bereichern

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Seit Anfang Jahr ist der langjährige SP-Politiker Francis Matthey Präsident der Ausländer-Kommission. Er will primär Kontakte schaffen - ein Interview.

Francis Matthey, ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz hat fremde Wurzeln. Das weckt bei vielen Schweizern Ängste. Der Hauptauftrag der Kommission ist, Fronten aufzuweichen und zu vermitteln. Was halten Sie solchen Ängsten entgegen?

Angst bedeutet Furcht vor dem Fremden, vor dem nicht Vertrauten. Dem muss man entgegen halten, dass diese 25 Prozent eine Bereicherung für unser Land sind – das müssen wir zeigen. Es ist Aufgabe der Kommission zu erklären und zu überzeugen.

Wir müssen sozusagen die «autochtone» Schweizer Bevölkerung überzeugen, dass sie mithilft, die Ausländerinnen und Ausländer zu integrieren. Es müssen so enge Kontakte wie möglich entstehen zwischen Schweizern und Ausländern, das ist eine wechselseitige Beziehung.

Angst hat auch mit den Lebensumständen zu tun: Sie wächst in ökonomisch schwierigen Situationen. Die Integration muss von mir aus gesehen vor allem in zwei Bereichen gefördert werden: in der Bildung und im Arbeitsmarkt. Denn besonders in der Arbeitswelt zeigt sich die Angst deutlich, Ausländer werden als Konkurrenten empfunden. Wir müssen aufzeigen, dass dem nicht so ist.

Bedeutet das eine Abkehr von den bisherigen Integrations-Projekten?

Nicht zwingend. Denn bisher haben wir das Hauptaugenmerk auf Schlüsselpersonen gelegt, auf Mediatoren zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung. Die zweite Priorität lag bei den Sprachkenntnissen. Ich glaube, diese beiden Bereiche sind wichtig.

Doch wenn es möglich ist, müssen wir auch gezielt Projekte lancieren, in denen der Kontakt zwischen den Ausländern und den Schweizern direkt und intensiv ist.

Wir haben zum Beispiel im Kanton Neuenburg versucht, Beziehungen zu schaffen mit der muslimischen Gemeinschaft – dies übrigens vor dem 11. September.

Wir haben gemerkt, dass es Vorbehalte gegenüber der islamischen Kultur gibt. Mit regelmässigen Treffen konnten wir hier Abhilfe schaffen.Das Ergebnis des Projektes war sehr positiv.

Stichwort Einbürgerungen: Verschiedene Gemeinden und Kantone machten Schlagzeilen, weil die Stimmenden an der Urne den Ausländern das Bürgerrecht verweigerten. Wie soll man da aus Ihrer Sicht weiter vorgehen?

Die Frage der Einbürgerungen wird demnächst im nationalen Parlament debattiert. Da wird es eine breite öffentliche Diskussion darüber geben, wie man weiter vorgehen soll – bis hin (vermutlich) zu einer Volksabstimmung, weil es um eine Verfassungs-Änderung geht.

Bei der Bürgerrechts-Revision will die Schweizer Regierung Interessierte der zweiten Ausländer-Generation einfacher und die dritte Generation automatisch einbürgern. Zudem geht es ums Beschwerderecht – wo sehen Sie die Knackpunkte?

Die Hauptfrage im Parlament wird sicher das Beschwerderecht sein. Diese Debatte wird die Weiterentwicklung bei den Einbürgerungen stark beeinflussen. Deshalb ist aus meiner Sicht die nationale Diskussion ein wichtiger nächster Schritt.

Ich finde, wer wegen der Zugehörigkeit zu einer Ethnie zurück gewiesen wird, muss sich dagegen wehren können. Eine solche Zurückweisung verletzt die Menschenrechte und die Anti-Rassismus-Konvention.

Die Fälle in Schwyz und Emmen sind bedauerlich. Doch man muss auch sehen, dass in vielen Gemeinden und Kantonen die Reaktionen mehrheitlich anders ausgefallen sind.

Ich kann mir nicht erklären, wie es zu den Resultaten in Schwyz und Emmen kam – und ich habe auch kein Rezept dagegen. Aber wir müssen solche Reaktionen bekämpfen.

Wie?

Nochmals: Wir müssen ganz konkret zu den Menschen gehen und versuchen, sie zu überzeugen. Ihnen aufzeigen, dass sie zu wenig langfristig denken. Denn für den Wert eines Landes, einer Gemeinschaft ist die Multikulturalität und das Zugehen auf Andere zentral.

Ich bin überzeugt, dass man zu Beginn des 3. Jahrtausend solche Haltungen wie in Emmen oder Schwyz nicht mehr vertreten kann. Wir brauchen entweder ein Beschwerderecht oder zumindest kompetente Entscheide.

Befürworteten Sie anstelle einer Volksabstimmung das Delegieren des Bürgerrechts-Entscheides an eine Gruppe?

Ich bringe wieder ein Beispiel aus dem Kanton Neuenburg: Wir haben die Verfassung geändert: Erstens haben jetzt Ausländerinnen und Ausländer das Stimm- und Wahlrecht. Zudem entscheidet die Regierung über Einbürgerungen. So werden die Einbürgerungen vereinfacht.

Bürgerrechts-Revision, Integrations-Projekte: Es läuft zwar einiges, doch Änderungen kommen sehr langsam. Wo sehen Sie konkrete Fortschritte in der ganzen Integrationsfrage?

Sie haben recht: Die Fortschritte der letzten Jahre waren nicht sehr zahlreich. Doch in Krisenzeiten war es für solche Themen immer schwierig. Nun sind wir in einer anderen Situation: Wir haben bald freien Zugang auf den Arbeitsmarkt der Europäischen Union.

Deshalb hoffe ich, dass es nun vorwärts gehen wird. Wir müssen weitere Schritte machen, doch wir müssen auch primär diejenigen Schweizerinnen und Schweizer überzeugen, die Angst haben vor dem Fremden.

Es ist Aufgabe der ganzen Politik, nicht nur unserer Kommission, den Bürgerinnen und Bürgern klar zu machen, dass eine Zeit der Öffnung angefangen hat – wenn die Schweiz in Politik und Wirtschaft international weiter wird mitreden wollen, dann kann sie sich nicht verschliessen.

Interview: Eva Herrmann

Francis Matthey

Das Amt als Präsident der Ausländerkommission hat Francis Matthey am 1.1.2002 von Rosemarie Simmen (alt-Ständerätin, Solothurn) übernommen. Matthey war bis 1995 Nationalrat für die Sozialdemokratische Partei und er wurde vom Parlament gar als Regierungsmitglied gewählt. Er verzichtete jedoch zugunsten einer Frau auf das Amt als Bundesrat (gewählt wurde dann Ruth Dreifuss). Nach seinem Rückzug aus der nationalen Politik war Matthey bis 2001 Regierungsrat im Kanton Neuenburg.

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