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Grenzwert-Debatte

Mobil telefonieren wollen alle - über die zulässige Strahlung gehen die Meinungen auseinander. Keystone

Der Bundesrat will die bestehende Rechtsunsicherheit bei Mobilfunkantennen rasch beheben. Auf 1.Juli sollen verbindliche Berechnungs- und Messvorschriften in Kraft treten.

In der Debatte über eine dringliche Interpellation der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sagte Nationalrat Georges Theiler (FDP/LU), bei den Grenzwerten für Antennenstandorte herrschten chaotische Verhältnisse. «Jede Gemeinde und jeder Kanton macht was er will, oder überlässt es den Gerichten.»

Die Schweiz riskiere damit, den Wettbewerb zu behindern und technologisch in Rückstand zu geraten. Die Betreiber hätten im letzten Herbst einen Hilferuf gemacht. Bisher sei aber nichts geschehen, nicht zuletzt weil das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) auf Extremstandpunkten beharre.

Inzwischen stelle er die ganze Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) in Frage, welche die Anforderungen der Weltgesundheits-Organisation massiv unterschreite.

Angriff auf Grenzwerte

Es habe sie erstaunt, dass der Nationalrat neuerdings auch über Vollzugsrichtlinien zu Verordnungen debattiere, sagte Simonetta Sommaruga (SP/BE). In Wirklichkeit gehe es den Bürgerlichen auch nicht darum, sondern um die Abschwächung der Grenzwerte.

«Wir wollen aber nicht einmal Antennen verbieten müssen wie kürzlich die Einfuhr von chinesischem Poulet», sagte Sommaruga. Darum sei die im Postulat von Ursula Wyss (SP/BE) geforderte unabhängige Forschung über die Auswirkungen von Elektrosmog auf das Wohlbefinden und die Gesundheit nötig. Das Postulat wurde mit 81 Ja zu 75 Nein überwiesen.

Rundfunksender und Haushaltsgeräte zum Teil schlimmer

Pia Hollenstein (Grüne/SG) bestritt in der Debatte, dass von Mobilfunkstrahlung keine gesundheitlichen Schäden möglich seien. Von Angstmacherei sprach dagegen Simon Schenk (SVP/BE).

Schliesslich seien die Immissionswerte von SRG-Sendern, SBB-Zugfunk, Trafoanlagen und Starkstromleitungen, aber auch von verschiedenen Geräten im Haushalt vielfach deutlich höher als jene von Mobilfunkantennen. Hauptleidtragende einer restriktiven Auslegung der Verordnung wären das Gewerbe und die Bergregionen, sagte Schenk.

Im Zweifel für die Gesundheit

Bundesrat Moritz Leuenberger räumte Vollzugsprobleme bei Gemeinden und Kantonen ein. Wenn sich die zuständigen Bundesämter uneinig seien, dann könne er dies entscheiden. Bis Ende Monat soll laut Leuenberger die Vollzugsregelung so weit bereinigt sein, dass sie bis am 1. Juli in Kraft treten kann.

Dabei gehe es um Fragen der Berechnung der Strahlung, Abstandsregelungen, Bewilligungsverfahren oder das Vorgehen bei einer Änderung der Sendeleistung. Dort wo eine Gefahr drohe, solle im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen, aber im Zweifel für die Gesundheit legiferiert werden.

swissinfo und Agenturen

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