Grünes Licht für neues Sprachengesetz
Der Bundesrat hat am Freitag das neue Sprachengesetz auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Das Gesetz bezweckt insbesondere die Förderung der Mehrsprachigkeit und soll den Zusammenhalt zwischen den Sprachgemeinschaften stärken.
Das neue Sprachengesetz regelt die Verwendung der Amtssprachen des Bundes und dient der Verständigung und dem Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte. Mehrsprachige Kantone sollen zudem bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unterstützt werden, wobei insbesondere auch die rätoromanische und italienische Sprache und Kultur gefördert werden sollen.
Der Bundesrat hat das Sprachengesetz in seiner Sitzung vom Freitag auf Anfang nächsten Jahres in Kraft gesetzt und das EDI beauftragt, die entsprechende Verordnung bis Ende Juni 2010 vorzubereiten.
Gleichentags verabschiedete der Bundesrat den vierten Schweizer Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Laut EDI nimmt der Bericht Stellung zu Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats bezüglich der Förderung des Rätoromanischen und Italienischen. So weise der Kanton Graubünden darauf hin, dass das kantonale Sprachengesetz die Gleichheit aller drei Amtssprachen gewährleiste.
swissinfo.ch und Agenturen
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