Ist Schweigen in der Schweiz wirklich Gold?
Ruhe und Stille sind zwei Konzepte, die untrennbar mit der Schweiz verbunden sind. Auf leisen Sohlen und mit einer Prise Ironie begeben wir uns auf Spurensuche zwischen Grossstadtlegenden wie dem angeblichen nächtlichen WC-Spülverbot und den kleinen Eigenheiten eines Volks, das seine Ruhe liebt – wobei es natürlich nicht an Ausnahmen mangelt.
Ein kurzer Vergleich mit den Lärmschutzgesetzen der Nachbarländer zeigt, dass sich die Schweiz betreffend der Strenge nicht sonderlich hervorhebt.
Die Nachtruhezeiten, während denen keine störenden Geräusche verursacht werden sollten, sind beispielsweise dieselben wie in Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich: von 22 bis 06 Uhr, je nach Kanton, Gemeinde oder Wochentag mit leichten Abweichungen.
Und dennoch gilt die Eidgenossenschaft als Ort, an dem Schweigen Gold ist, an dem absurde und eiserne Regeln gelten und an dem rasche und strenge Strafen dafür sorgen, dass die Ruhe – nachts und nicht nur – nicht gestört wird.
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Diese Vorurteile hören Schweizer:innen im Ausland
Es ist schwer zu sagen, worauf genau dieses Klischee beruht, aber nur wenige Schweizerinnen und Schweizer würden es abstreiten – und das allein ist schon ein Hinweis auf einen wahren Kern.
Diese Wahrheit entsteht wohl weniger aus der Liebe zur Stille als vielmehr aus einer unbestreitbaren Kultur der Diskretion, verbunden mit einem besonders ausgeprägten und wenig flexiblen Sinn für Regelkonformität.
Diese Bedeutung, die den Normen des Zusammenlebens beigemessen wird, hat möglicherweise dazu beigetragen, dass so unterschiedliche Kulturen und Sprachen in diesem Land vereint geblieben sind.
Eine Grossstadtlegende?
Doch kehren wir zu ernsthafteren Dingen zurück, beispielsweise zur Toilettenspülung.
Räumen wir gleich mit einem der häufigsten Irrtümer auf: In der Schweiz ist es nicht illegal, nach 22 Uhr die Toilette zu spülen. Diese Anekdote, die auch in einem Artikel der britischen Daily Mail erwähntExterner Link wird, taucht regelmässig in Online-Foren auf, hat aber keinerlei Grundlage im Schweizer Recht.
Auf Bundesebene ist der einzige Artikel des Zivilgesetzbuchs, der Lärm im Zusammenhang mit Nachbarschaftsverhältnissen erwähnt, folgender:
«Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht.»
In dem faszinierenden föderalistischen Mosaik, das die Schweiz darstellt, wird diese Norm durch weitere und vielfältige Bestimmungen auf kantonaler und kommunaler Ebene ergänzt. Die Toilette nachts zu spülen, ist jedoch nie illegal.
Achtung jedoch: Es könnte durch die Hausordnung verboten sein. In vielen Gebäuden, vor allem in älteren und schlecht schallisolierten, ist diese Regel relativ verbreitet – besonders bei unnachgiebigen Vermieterinnen und Vermietern – eine Spezies, die in der Schweiz offenbar einen idealen Lebensraum findet.
Unsere Kollegin Patricia Islas hat dies am eigenen Leib erfahren. In dem Haus in Kerzers im Kanton Freiburg, in dem sie gewohnt hat, schlug die Eigentümerin, die im Stockwerk darunter wohnte, jedes Mal, wenn Patricia nach 22 Uhr die Toilette spülte, als Protest eine Stunde lang mit einem Besenstiel gegen die Decke.
Patricia und die anderen Mieterinnen und Mieter beschlossen jedoch im gegenseitigen Einvernehmen, diese absurde Regel nicht zu befolgen. Sie liessen der Vermieterin verstehen, dass sie, sollte sie auf ihrer Obsession beharren, Polizei und psychiatrische Dienste einschalten würden. Die kleine Revolution hatte Erfolg.
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Von Waschmaschinen, Autohupen und anderen Dämonen
Andere Hausordnungsregeln sind eher verbreitet, werden befolgt und akzeptiert. Sie sind auch in anderen Ländern üblich, wenn sie auch vielleicht mit weniger Unnachgiebigkeit durchgesetzt werden.
Ein Beispiel ist die Waschmaschine: Selbst wenn es sich um das neuste, flüsterleise Modell handelt und sie sich im Luftschutzkeller eines Wohnhauses befindet, besteht eine gute Chance, dass ihre Benutzung sonntags verboten ist – dem heiligen Tag der Ruhe. Es kommt sogar vor, dass dieses «Vergehen» damit bestraft wird, dass das Gerät mitten im Waschgang von jemand vom Strom genommen wird.
Wenn einem unglücklicherweise ausgerechnet am Sonntag das Zuckerdöschen auf den Boden fällt und seinen Inhalt verstreut, könnte der Griff zum Staubsauger eine wirksame Strategie sein, um rasch die Bekanntschaft der Nachbarin oder des Nachbarn zu machen, die oder der an die Tür klopfen wird, um einen an gute Manieren zu erinnern.
Ordnung, Sauberkeit und eine penible Einstellung zur Mülltrennung sind ebenfalls Eigenschaften, die in einem «Handbuch der perfekten Schweizerin, des perfekten Schweizers» als unverzichtbar beschrieben würden.
Doch die Regeln zu Stille und Ruhe haben Vorrang: Glas am entsprechenden Sammelplatz zu entsorgen – womöglich noch nach Farben getrennt, wenn die Gemeindeordnung dies vorschreibt –, mag als durchaus lobenswertes Verhalten erscheinen. Wenn es aber einmal unglücklicherweise an einem Sonntag geschieht, kann eine saftige Busse folgen.
Wie unsere Kollegin Serena Tinari in diesem Artikel zu Bedenken gibt, ist die Betätigung der Autohupe auf Schweizer Strassen im Vergleich zu anderen Ländern stark eingeschränkt.
Autofahrende müssen sich so verhalten, dass die Hupe, die in der Strassenverkehrsordnung als «Warnsignal» bezeichnetExterner Link wird, «nur in Notfällen» eingesetzt werden muss.
Tagsüber ist ihre Verwendung nur gestattet, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, beispielsweise um zu warnen, wenn «Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten». «Nach Eintritt der Dunkelheit», so die Verordnung weiter, «dürfen nur Lichtsignale gegeben werden» und «akustische Warnsignale sind nur in Notfällen zulässig».
Ein aktuelles Beispiel sind Laubbläser. Im September 2025 haben sich 61,7% der Zürcher Stadtbevölkerung in einer Abstimmung dafür entschieden, den Einsatz von benzinbetriebenen Geräten zu verbieten und elektrische Geräte auf den Zeitraum von Oktober bis Dezember zu beschränken. In diesem Artikel finden Sie weitere Details zu dieser ungewöhnlichen Abstimmung.
22 Uhr, die «Schallmauer»
In Italien legt Artikel 844 des Zivilgesetzbuchs fest, dass Lärm dann rechtswidrig ist, wenn er die «normale Tolerierbarkeit» überschreitet. In der Schweiz gilt dasselbe Prinzip, auch wenn es nicht mit denselben Worten kodifiziert ist. Doch scheint diese Grenze hier viel leichter erreicht zu werden als anderswo.
Wie der Komiker Thomas Wiesel in diesem Video von RTS treffend feststellt, das genau diesem Thema gewidmet ist: «Wenn du nach 22 Uhr etwas anderes hörst als deinen eigenen Atem, musst du die Polizei rufen.»
Tatsächlich scheint in der Eidgenossenschaft der beste Zeitpunkt für ein Verbrechen genau 22 Uhr zu sein, da ein Grossteil der Polizeibeamtinnen und -beamten damit beschäftigt sein wird, Meldungen von Personen nachzugehen, die sich davon gestört fühlen, dass die Nachbarin oder der Nachbar die Lautstärke beim zehnten Glockenschlag nicht sofort gedrosselt hat.
Restaurantterrassen und Nachtlokale bilden da keine Ausnahme. Die Betreibenden müssen sich oft mit Polizistinnen und Polizisten auseinandersetzen, weil ihre Kundschaft die Nachbarschaft belästigt.
Im ewigen Streben nach einem Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Ruhe und dem Recht auf Freizeitvergnügen hat Genf die Berufsfigur des «Chuchoteurs» («Flüsterer») eingeführt.
Dessen Aufgabe ist es, «Eskalationen mit Herzlichkeit zu vermeiden», wie auf der Webseite der kantonalen Behörden erklärt wirdExterner Link. Er lädt die Gäste ein, leise zu sprechen, wenn sie sich ausserhalb der Lokale aufhalten.
Kuh- und Kirchenglocken – häufig vor Gericht, oft freigesprochen
Eine Grenze für die Schweizer Vorliebe für Ruhe scheint die Liebe zu den eigenen Traditionen zu sein.
Ob am Hals eines Rinds hängend oder von der Spitze eines Kirchturms herab läutend – Glocken sind ein Thema, um das regelmässig ein lauter Konflikt entbrennt.
Das Drehbuch ist fast immer dasselbe: «Neu Zugezogene», die bisher in der Stadt gelebt haben, ziehen in ein idyllisches Dorf auf dem Land. Gestört durch die Glocken und/oder Kuhglocken, wenden sie sich an die Behörden, damit diese die Lärmbelästigung einschränken.
Ein Teil der alteingesessenen Bewohnerinnen und Bewohner empört sich darüber und stellt einen gegenteiligen Antrag. Die Gemüter erhitzen sich, während die lokalen Medien den Konflikt zwischen Stadt und Land sowie die Frage erörtern, welche Lärmobergrenzen gegenüber Traditionen zumutbar sind.
Der Ausgang variiert jedoch. So verpflichteten die kantonalen Behörden des Kantons Aargau beispielsweise im Jahr 2021 einen Landwirt, seinen Tieren zwischen 22 Uhr und 7 Uhr die Kuhglocken abzunehmenExterner Link. Das Verbot betrifft jedoch nur eine bestimmte Weide im Dorf Berikon.
Ein weiterer Fall aus dem Jahr 2023 betrifft das Dorf Aarwangen im Kanton Bern. Nach den Beschwerden zweier neu zugezogener Paare entstand dort eine regelrechte Pro-Glocken-Bewegung.
Die Gemeindeversammlung nahm eine Initiative an, die fast ein Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet hatten. Auf der Website der Gemeinde Aarwangen ist zu lesen: «In Aarwangen soll ein massvolles Nebeneinander der traditionellen Klänge von Glocken an der Kirche sowie von Glocken, Schellen und Treicheln an Nutztieren unter Berücksichtigung der Lärmschutzverordnung möglich sein. Aarwangen gilt als ländliches Dorf mit historischen Traditionen, dazu gehören auch das Glockengeläut am Tag und in der Nacht.»
Bekannt ist auch der Fall der Kirche in Wädenswil im Kanton Zürich. Im Jahr 2017 hat das Bundesgericht in Umkehrung eines Entscheids des Kantonsgerichts geurteiltExterner Link, dass die Glocken weiterhin jede Viertelstunde schlagen dürfen – tagsüber wie nachts.
In anderen Ortschaften wie Hochdorf im Kanton Luzern oder Stabio im Kanton Tessin wurde die Häufigkeit des Glockenschlags, besonders nachts, ohne grossen Widerstand reduziert.
Editiert von Daniele Mariani, Übertragung aus dem Italienischen: Christian Raaflaub
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