Kaum Fortschritte bei Verhandlungen zu Schengen
Die Schweiz hat in der vierten Verhandlungsrunde mit der EU über den Beitritt zu den Schengen- und Dublin-Abkommen kaum Fortschritte erzielt. Streitpunkt war unter anderem die Forderung nach speziellen Übergangsfristen.
Die Expertengespräche zum Waffenrecht könnten bald abgeschlossen werden, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Dienstag mit.
Zudem sollten die Verhandlungen zum Dubliner Erst-Asylabkommen (Dublin II) nach der EU-internen Revision Anfang nächstes Jahr aufgenommen werden.
Kaum Fortschritte
Die Kernpunkte der Verhandlungen scheinen jedoch noch weit von einer Einigung entfernt. «Wir haben nach Lösungen gesucht, wie wir das Abkommen von Schengen und die Anforderungen der direkten Demokratie unter einen Hut bringen können», sagte Urs Hammer von der Schweizer Mission in Brüssel.
So habe die Schweiz darauf bestanden, das Volk über allfällige Reformen des Schengener Abkommens abstimmen zu lassen. «Wir brauchen Instrumente, um solchen vitalen Interessen der Schweiz Rechnung zu tragen», sagte Hammer.
Übergangsfristen gelten als «unmöglich»
Von den von Schweizer Seite vorgeschlagenen Übergangsfristen wollte Brüssel aber nichts wissen. Aus informierten Kreisen verlautete, in der EU gelte jede solche Regelung in den künftigen bilateralen Verträgen als «unmöglich».
Weitere wichtige Themen wie die finanziellen Beiträge der Schweiz oder die Rechtshilfe konnten wegen Zeitmangel nicht behandelt werden.
Die Abkommen von Schengen und Dublin betreffen die Justiz-, Polizei- und Asylkooperation. Grundlage der Verhandlungen war ein entsprechender Vertrag der EU mit Island und Norwegen.
Die Schweiz wurde in Brüssel von Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin des Bundesamts für Justiz, vertreten. Die nächste Verhandlungsrunde soll am 16. Dezember in Brüssel stattfinden.
swissinfo und Agenturen
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