Mobutu-Gelder: «Letzte Verlängerung» der Blockierung
Die Vermögenswerte des früheren zairischen Diktators Mobutu Sese Seko in der Schweiz bleiben vorerst gesperrt. Der Bundesrat ordnete am Mittwoch eine "letzte Verlängerung" der Blockierung um zwei Monate an.
Die rund 7,7 Millionen Franken bleiben demnach bis zum 30. April blockiert, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte.
Die Behörden in Bern und Kinshasa bemühen sich um eine Lösung, damit die Gelder an den kongolesischen Staat gehen und nicht an den Mobutu-Clan.
Die Blockierung der Gelder geht auf 1997 zurück, als die Demokratische Republik Kongo der Schweiz ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen unterbreitet hatte. Das Bundesamt für Justiz sah sich 2003 aber gezwungen, das Gesuch abzulehnen, worauf der Bundesrat eine Blockierung der Gelder anordnete.
Die Sperre wurde 2006 und Ende 2008 verlängert; am 28. Februar wäre sie abgelaufen. Kongo-Kinshasa reichte indessen am 23. Januar 2009 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Sie richtet sich gegen Mitglieder des Regimes des verstorbenen Mobutu und Angehörige seiner Familie.
Ihnen wird vorgeworfen, an einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein. Die Anzeige zielt auf die gerichtliche Sperrung der Vermögenswerte, die im Moment vom Bundesrat blockiert werden.
Sollte die Bundesanwaltschaft entscheiden, ein Verfahren einzuleiten, könnte dies zu einer Verfügung über die Einziehung der Vermögenswerte führen, wie das EDA schreibt.
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Geldwäscherei
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