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Pressefreiheit: Schweiz nur im Mittelfeld

Auch die Wahlfreiheit von Presse-Erzeugnissen ist ein Grundrecht. Keystone

Eine Studie der Menschenrechts-Organisation "Reporter ohne Grenzen" platziert die Schweiz nur auf dem 15. Rang der Länder mit der grössten Pressefreiheit.

Dieser Tage begeht der Schweizer Presserat sein 25. Jubiläum. Präsident Peter Studer erwartet Verbesserungen für die Pressefreiheit – vor allem gesetzliche.

Die Pressefreiheit ist ein zentrales Gut für den Austausch von Ideen und für die gute Funktionsweise einer Demokratie. Daher ist die Pressefreiheit Teil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) von 1948.

«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten,» heisst es im Artikel 19 dieser Erklärung.

Diesem Grundsatz fühlt sich auch die Menschenrechtsorganisation «Reporter ohne Grenzen» verpflichtet, welche die Weltrangliste von Ländern zur Pressefreiheit erstellt hat.

Überraschende Ergebnisse

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass es generell in den Industriestaaten besser um die Pressefreiheit bestellt ist. Trotzdem bleiben Überraschungen nicht aus. Länder wie Costa Rica (auf Rang 15 wie die Schweiz) und Benin (Rang 21 zusammen mit Grossbritannien und Uruguay) schneiden besser ab als manche hoch entwickelte Staaten.

Zur Erstellung der Weltrangliste wurden Kriterien wie Meinungsfreiheit, Zensur und Repression angewendet. Grosses Gewicht erhielt aber auch die Marktkonzentration im Presse- und Verlagswesen. Dies führte dazu, dass Italien nur auf dem 40. Rang gelandet ist. Premierminister Silvio Berlusconi besitzt dort praktisch eine Monopolstellung über private und öffentliche TV-Stationen.

Auch aktuelle Ereignisse schlagen sich auf die Pressefreiheit nieder, wie das Beispiel der USA zeigt. Nach den Anschlägen vom 11. September wurde die Schraube angezogen. Dem Interesse der Medien wird zusehends das Sicherheits- und Geheimhaltungsinteresse des Staates entgegen gestellt.

Schweiz nur mittelmässig?

Die Schweiz landet in der Rangliste nur auf einem mittelmässigen 15. Platz. Und die Frage taucht sofort auf, warum die Eidgenossenschaft nicht auf den vordersten Rängen figuriert. Immerhin ist die Schweiz eine der ältesten Demokratien. Die Pressefreiheit wurde bereits 1848 in der Bundesverfassung festgeschrieben.

«Die Schweiz sollte sich bemühen, auf einen der ersten Ränge zu kommen», meint Peter Studer, Präsident des Schweizer Presserats. «Wir haben eine moderne Verfassung und unser Land hat die europäische Menschenrechtskonvention schon vor 25 Jahren unterschrieben», sagt der ehemalige Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» sowie des Schweizer Fernsehens DRS. Man solle daher unbedingt die notwendigen Verbesserungen vornehmen.

Schwachpunkte in helvetischen Landen

Die Erhebung von «Reporter ohne Grenzen» legt den Finger auf die schweizerischen Wunden, und Studer bestätigt diese Schwächen des Systems: «Zweifel sind zur Praxis von Polizei und Gerichten angebracht – beispielsweise kann ein Richter eine Veröffentlichung eines Textes oder die Ausstrahlung einer Sendung verhindern, ohne vorher mit dem Verleger gesprochen zu haben.»

Auch das Strafrecht enge die Möglichkeiten zur Veröffentlichung bestimmter Dokumente ein. Ein Aktenvermerk mit dem Hinweis «nur zum internen Gebrauch» könne eine Veröffentlichung eines Dokuments strafbar machen, auch wenn de facto keine heiklen Informationen darin enthalten sind.

Geradezu einzigartig für Europa ist in der Schweiz die Anwendung des Strafartikels für unlauteren Wettbewerb bei den Medien. Journalisten, die Produkte vergleichen, können angezeigt werden. «Und die Gerichte wenden die Normen rigide an», betont Studer.

Situation im Allgemeinen o.k.

Trotz dieser negativen Punkte ist für Studer die Situation «im Grossen und Ganzen nicht so schlecht». Der Abstand zu den Ländern, die in der Rangliste besser abschnitten als die Schweiz, sei nicht so gross.

Sicherlich liesse sich die Gesetzgebung noch verbessern. Doch die Politiker legen laut Studer keine Eile an den Tag. Erst kürzlich hat das Parlament eine Änderung des Strafrechts abgelehnt. In Bezug auf Informanten in der Verwaltung bleiben die rigiden Vorschriften bestehen.

Für Presseratspräsident Studer erlaubt die allgemeine politische Lage und die Wirtschaftssituation generell eine freie Meinungsäusserung. Der Gesundheitszustand der «Vierten Macht im Staat» sei in der Schweiz durchaus akzeptabel.

Er will aber nicht zu weit gehen. «Die Definition der ‚Vierten Macht‘ ist eine Erfindung der Medien; denn diese Macht ist von niemandem gewählt worden», sagt Studer. Gleichwohl bleibe eine Presse, die den Staat und seine Funktionsweise kritisch begleite, nach wie vor extrem wichtig.

swissinfo, Daniele Papacella

(aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Die Rangliste zur Pressefreiheit ist erstmals für 139 Länder aufgestellt worden
Die Mehrheit der europäischen Länder schneidet sehr gut ab. Finnland, Island, Norwegen und Holland liegen gleichauf auf dem ersten Platz.
Die Schweiz nimmt Rang 15 ein, zusammen mit Costa Rica, aber vor den USA.
Schlusslichter sind China und Nordkorea

Der Schweizer Presserat feiert am 12. November sein 25. Jubiläum.

Der Presserat steht dem Publikum und den Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen offen.

Auf Beschwerde hin oder von sich aus nimmt der Schweizer Presserat Stellung zu Fragen der Berufsethik der Journalistinnen und Journalisten. Er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Die Zuständigkeit des Schweizer Presserates erstreckt sich auf den redaktionellen Teil oder damit zusammenhängende berufsethische Fragen sämtlicher öffentlicher, periodischer und/oder auf die Aktualität bezogenen Medien.

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