Rückübernahme-Abkommen mit Bulgarien
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat in Bulgarien das revidierte Rückübernahme-Abkommen unterzeichnet. Das aktualisierte Abkommen enthält eine gegenseitige, umfassende Rückübernahme-Verpflichtung für eigene Staatsangehörige.
Neu kann die Schweiz auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose zurückführen, wenn diese die Bedingungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der Schweiz nicht oder nicht mehr erfüllen.
So werde zusätzlich eine wichtige Kategorie von Personen zurückgeführt werden können, die Bulgarien nur als Transitland benutzen, teilte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag mit. Damit sei ein wesentlicher Schwachpunkt des bisherigen Abkommens von 1994 beseitigt worden.
Justizministerin Widmer-Schlumpf führte auch ein Arbeitsgespräch mit dem bulgarischen Innenminister Mihail Mikov über Migrationsfragen, die Polizeizusammenarbeit und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit Schweiz-EU auf Rumänien und Bulgarien.
Zudem traf sich die Bundesrätin mit ihrer bulgarischen Amtskollegin Miglena Tacheva zu einem Gespräch über die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit im Justizbereich.
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