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Schweiz – EU: Ist die Zeit der Freundlichkeit vorbei?

"Ich habe der EU gesagt: Das hilft nicht": Guy Parmelin und Ursula von der Leyen unterzeichnen im März 2026 in Brüssel die Bilateralen III.
«Ich habe der EU gesagt: Das hilft nicht»: Guy Parmelin und Ursula von der Leyen unterzeichnen im März 2026 in Brüssel die Bilateralen III. Keystone / Peter Klaunzer

Es gibt neue Unsicherheiten im Verhältnis zwischen Bern und Brüssel: Beide Seiten machen einander mit Unberechenbarkeit nervös. Was passiert da gerade? Eine Analyse.

Was ist der Plan?

Eigentlich ist es wie bei einem Notfall auf See: Wenn etwas Vorrang hat, muss alles andere warten. Die Küstenwache verfügt in solchen Fällen ein «Silence Mayday». Das bedeutet: Keinen Funkverkehr mehr – wer nicht unmittelbar an der Rettungsaktion beteiligt ist, muss schweigen.

Ähnlich lautet auch die Abmachung zwischen der Schweizer Regierung und der EU-Kommission: Bis das neue Vertragspaket von den jeweiligen Parlamenten ratifiziert ist, soll nichts dazwischenfunken. Das haben die Schweiz und die EU im Juni 2025 miteinander vereinbart.

«Mit Blick auf den sensiblen Charakter des Ratifikationsprozesses sollten beide Seiten den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses unterstützen und gleichzeitig ihre bilateralen Beziehungen festigen», steht in der gemeinsamen ErklärungExterner Link, die der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis und EU-Spitzendiplomat Maroš Šefčovič letztes Jahr feierlich unterzeichnet haben.

Auch versprechen sich die EU und die Schweiz darin, sie wollten eng und «nach Treu und Glauben zusammenarbeiten».

Schwierig genug war schliesslich der Weg zu diesem Vertragspaket: 13 Jahre, 200 Verhandlungsrunden – Havarie inklusive: 2021 brach der Bundesrat die Verhandlungen ab. Die EU reagierte mit Strafmassnahmen.

Nur verständlich darum der Wunsch der Verhandlungsdelegationen, dass das diffizile Vertragswerk frei von Störmanövern über die letzten Meilen ins Trockene geschleppt werden kann.

Was ist der aktuelle Stand?

Im März hat der Bundesrat das Paket ans Parlament überwiesen. Die beiden Kammern beraten das Paket noch dieses Jahr. Zur Volksabstimmung kommt es 2027 oder später. Die politische Debatte dreht sich im Moment um die Frage, in welcher Form das Volk darüber entscheiden wird: über das ganze Paket oder über die einzelnen Bestandteile?

Äusserst strittig ist zudem die Frage, ob es für die Abstimmung darüber ein Ständemehr braucht oder nur ein einfaches Volksmehr, wie es der Bundesrat vorschlägt. Allein um diese Frage zu klären, wurde eine Volksinitiative, die «Kompass-Initiative», lanciert.

Schlanker ist der Prozess auf der EU-Seite abgelaufen. Im Februar haben alle 27 Mitgliedstaaten das Vertragspaket abgesegnet.

Wie funkt die EU dazwischen?

Doch im April hat die EU zwei Schritte unternommen, die die Schweiz herausfordern. Zum einen präsentierte sie ihr Vorhaben, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz die Stelle verlieren, Arbeitslosengelder aus der Schweiz erhalten sollen. Das EU-Parlament muss den Entscheid nur noch formell bestätigen. Die Abwälzung der Arbeitslosenentschädigung auf die Schweiz könnte das Land pro Jahr bis 900 Millionen Franken kosten, schätzt das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft. 

Zum andern hat die EU bei ihren neuen Stahlzöllen die Schweiz nicht von den Erhöhungen ausgenommen – anders als die Mitgliedstaaten des EWR. Statt bisher 25% droht der Schweiz von Juli an ab einem gewissen Kontingent auf Stahl ein Zolltarif von 50%. Die Schweizer Stahlindustrie reagiert alarmiert und spricht von einem «faktischen Exportverbot».

Deutliche Worte findet auch Bundespräsident Guy Parmelin. Auf Radio SRF sagte er: «Ich habe der EU gesagt: Wir haben jetzt Stahlprobleme. Jetzt kommt noch diese Arbeitslosenentschädigung. Beides kommt parallel mit dem Paket, das im Parlament diskutiert wird. Ich kann nur sagen: Das hilft nicht.»

Wie reagiert der Bundesrat?

Die Arbeitslosengelder für Grenzgänger in der EU will der Bundesrat in den sogenannten gemischten Ausschuss bringen. Das ist das niedrigschwelligste Verfahren, wenn es zwischen der EU und der Schweiz Streit gibt, oder «Interpretationsbedarf», wie es die Diplomatie nennt. «Hier kommen wahrscheinlich harte Diskussionen auf den gemischten Ausschuss zu», sagt Parmelin.

Das Timing der EU allerdings ist Zufall. «Über diese Vorlage wurde in der EU seit vielen Jahren diskutiert», erklärt Europarechts-Professorin Astrid Epiney den Vorgang. «Jetzt haben die EU-Länder unter sich endlich eine Einigung erzielt.» Die Verordnung gelte im Übrigen auch für alle EU-Mitgliedstaaten und betreffe daher auch andere Länder mit vielen Grenzgängern, wie Luxemburg oder Deutschland.

Zum Streit um die Stahlzölle sagt der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin: «Das ist nicht akzeptabel. Wir müssen Lösungen finden und einen Kompromiss, der für die Schweiz akzeptabel ist.»

Scharf nimmt der Schweizer Bundespräsident schliesslich Bezug auf die Gemeinsame Erklärung zum Zusammenleben in der Übergangszeit. Parmelin sagt zu SRF: «Wir haben abgemacht: Solange die Bevölkerung nicht über das Paket entschieden hat, sollen keine neue Unsicherheiten auf den Tisch kommen. Und jetzt haben wir in kurzer Folge zwei heikle Fragen, die kommen.»

"Zusammenarbeit in Treu und Glauben": Aussenminister Ignazio Cassis und EU-Chefdiplomat Maroš Šefčovič 2025 in Brüssel.
«Zusammenarbeit in Treu und Glauben»: Aussenminister Ignazio Cassis und EU-Chefdiplomat Maroš Šefčovič 2025 in Brüssel. Keystone

Wie funkt die Schweiz dazwischen?

Die EU weiss es, aber es ist doch jedes Mal wieder eine Geduldsprobe: Nichts, auch keine Unterschrift der Regierung, ist in der Schweiz je in Stein gemeisselt, wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Und dieses hat das Volk.

Das gilt einerseits für die Verträge mit der EU. Aktuell aber läuft in der Schweiz ein Abstimmungskampf um die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz».

Diese Initiative stellt die Personenfreizügigkeit zumindest auf lange Frist zur Disposition. Wenn die Bevölkerung dazu Ja sagt, müsste die Schweiz in letzter Konsequenz Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit ergreifen, um die Zuwanderung aus der EU zu begrenzen.

Nur in letzter Konsequenz? Eine Aussage von Bundesrat Beat Jans lässt diesbezüglich aufhorchen.

Jans ist der Schweizer Justizminister, der die Vorlage namens des Bundesrats bekämpft. In der Abstimmungssendung «Arena» von SRF sagte er, dass die Schweiz schon unmittelbar nach einem Ja einen Angriff auf die Personenfreizügigkeit starten müsse.  

"Wir müssen die Personenfreizügigkeit schon vorher angreifen": Beat Jans in der "Arena" über die "10-Millionen-Schweiz".
«Wir müssen die Personenfreizügigkeit schon vorher angreifen»: Beat Jans in der «Arena» über die «10-Millionen-Schweiz». SRF

Wörtlich sagt er: «Die Kündigung der Personenfreizügigkeit steht in der Verfassung. Wenn die 10 Millionen da sind, gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr. Wir müssen die Personenfreizügigkeit aber vorher schon angreifen. Denn wir müssen Massnahmen ergreifen, um zu erreichen, dass es nicht so weit kommt. Wir müssten zum Beispiel den Europäern, die zu uns arbeiten kommen, sagen: Die Familie dürft ihr nicht mitnehmen.»

Damit stellt Justizminister Jans in Aussicht, unmittelbar nach einer Annahme der SVP-Initiative Abbrucharbeiten an der Personenfreizügigkeit zu starten. Konkret: Ein Stopp des FamiliennachzugsExterner Link für neu Zugewanderte.

Die Aussage war gewiss nach innen gerichtet, an ein inländisches Publikum. Denn Jans fügte an: «Damit riskieren wir den ganzen bilateralen Weg.»

Eine andere Frage ist, ob die Aussage aussenpolitisch durchdacht war. Der Initiativtext jedenfalls verlangt keine unmittelbaren Eingriffe in die Personenfreizügigkeit. Dennoch wird die EU im Fall einer Annahme von «Keine 10-Millionen Schweiz» am 14. Juni sehr genau wissen wollen, was von der Schweiz in Sachen Personenfreizügigkeit zu erwarten ist. EU-Kennerin Astrid Epiney sagt: «Nach aussen wird es in diesem Fall wohl still bleiben. Das will nicht heissen, dass die EU das nicht aufmerksamst verfolgt.»

Wie reagiert die EU?

Swissinfo hat der EU-Botschaft in Bern zwei Fragen zugestellt. Erstens: Wie stellt sich die EU zum Vorwurf von Bundespräsident Guy Parmelin, sie verstosse gegen Treu und Glauben? Und wie stellt sich die EU zur Aussage von Justizminister Beat Jans, dass die Schweiz nach einem Ja zur SVP-Initiative einen Stopp des Familiennachzugs für EU-Bürger vorsieht? 

Auf beide Fragen hat die Vertretung der EU in der Schweiz nicht reagiert. Auch die Chefsprecherin der EU-Kommission hat sich in Brüssel auf Nachfragen zu den Stahlzöllen der «Neuen Zürcher Zeitung»Externer Link nicht geäussert.

Lässt sich daraus schliessen, dass die Zeit der Worte und der Freundlichkeit vorbei ist? Das ist eine Interpretation. Für EU-Kennerin Astrid Epiney gibt es noch eine weitere. Sie sagt: «Die EU-Kommission nimmt grundsätzlich keine Stellung zu innenpolitischen Debatten, dies übrigens auch bei den Mitgliedsländern.» Sie äussere sich erst dann, wenn es wirklich ein Problem gibt.

So betrachtet liegt das Problem im Moment vorwiegend bei einer Seite. Jener, die sich äussert.

Editiert von Samuel Jaberg

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Debatte
Gastgeber/Gastgeberin Katy Romy

Wie wichtig sind die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union für Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben?

Was sind Ihrer Meinung nach die Vor- und Nachteile der Verträge zwischen Bern und Brüssel? Wie könnten sie sich auf Ihr Leben auswirken?

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