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Schweizerische Post wegen Geldwäscherei schuldig gesprochen

Solothurn (awp/sda) – Die Schweizerische Post ist vom Amtsgericht Solothurn-Lebern der Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer Busse von 250’000 CHF verurteilt worden. PostFinance ist damit das erste wegen Geldwäscherei verurteilte Schweizer Finanzunternehmen. Die Schweizerische Post zieht das Urteil weiter.
PostFinance habe im Vorfeld einer ungewöhnlich hohen Barauszahlung über 4,6 Mio CHF keine Abklärungen vorgenommen, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern der Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch auf Anfrage sagte.
Das Geldwäschereigesetz schreibe jedoch vor, dass zumindest bei ungewöhnlichen Fällen vor einer Auszahlung die Plausibilität abgeklärt werden müsse. Da die Post nicht über Reglemente für Barauszahlungen verfügt habe, sei dies ein Organisationsmangel.
Der Einzelrichter Daniel Wormser sah es als erwiesen an, dass als Vortat zweifellos eine betrügerische Handlung stattgefunden habe. Auch in der juristisch heiklen Frage der Anlasstat entschied sich das Gericht gegen die Post.
Demnach können Unternehmen als juristische Personen auch dann bestraft werden, wenn keiner natürlichen Person eine konkrete Handlung nachgewiesen werden kann. Das Gericht stützte sich auf die Gesetzgebung sowie Artikel 102 des Strafgesetzbuchs und widersprach den bisher herrschenden Lehrmeinungen.
Dieses Urteil werde denn auch eine Breitenwirkung auf dem Finanzplatz Schweiz haben, sagte Geldwäscherei-Experte Daniel Thelesklaf, Direktor des Basel Institute on Governance, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er leitete zuvor die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamts für Polizei (fedpol).
Das Urteil bedeute, dass Firmen haftbar gemacht werden könnten, wenn sie über kein genügendes Regelwerk verfügten. Genau das habe der Gesetzgeber auch beabsichtigt.
Die Solothurner Justiz behebe somit eine Ungewissheit in einer grundsätzlichen Frage. Besonders Finanzintermediäre im Nichtbankenbereich werden laut Thelesklaf wegen des Urteils über die Bücher gehen müssen.
Neben der Busse muss die Post auch die Verfahrenskosten übernehmen. PostFinance äusserte sich bislang nicht zum Urteil. Die Solothurner Staatsanwaltschaft teilte am Mittwochabend auf Anfrage der SDA mit, sie sei “selbstverständlich zufrieden” mit dem Schuldspruch, da das Gericht ihrer Anklage gefolgt sei und die Post verurteilt habe. Das schriftliche Urteil liege ihr jedoch noch nicht vor.
Da das Gericht mit der Busse unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben sei, prüfe sie in den nächsten Tagen, ob sie gegen das Urteil Berufung anmeldet.
Im Prozess am Dienstagvormittag in Solothurn ging es um eine Barauszahlung an den Verantwortlichen einer Anlagefirma von 4,6 Mio CHF am 11. Februar 2005 am Postschalter in Solothurn. Das Geld war erst am Vortag auf dem Konto der Anlagefirma eingetroffen.
Eine Angestellte der Post in Solothurn kontaktierte wegen der ungewöhnlich hohen Auszahlung die für Geldwäscherei zuständige Stelle der Post. Der Spezialist prüfte jedoch lediglich, ob das Konto nicht gesperrt war und ob sich genug Geld darauf befand.
Die Staatsanwaltschaft warf der Post im Prozess vor, dass sie über Herkunft, Anlagefirma und Verwendung des Geldes vor der Auszahlung nicht nachgeforscht habe. Sie forderte eine Busse von 2,6 Mio CHF. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch verlangt.
Die beiden Verantwortlichen der Anlagefirma sind in einem späteren Prozess des gewerbsmässigen Betrugs und der Veruntreuung angeklagt. Sie sollen insgesamt 34 Mio CHF von 95 Kunden zweckentfremdet haben.
Trotz des Urteils bleibt das am Schalter in Solothurn ausbezahlte Geld bis heute spurlos verschwunden. Daran konnten auch 64 Rechtshilfegesuche in acht Ländern nichts ändern.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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