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Sexualdelikt mit Kind in Basel – Verdächtiger auch Messerangreifer

Keystone-SDA

Der Tatverdächtige bei einem Sexualdelikt gegen ein fünfjähriges Kind auf dem Basler Oekolampad-Spielplatz hat mutmasslich auch eine versuchte vorsätzliche Tötung gegen eine andere Person begangen. Dies geht aus einem am Samstag veröffentlichten Entscheid des Appellationsgerichts hervor.

(Keystone-SDA) Der Verdächtige, ein junger Schweizer, hatte eine Haftentlassung gefordert. Das Gericht lehnte dies aufgrund der grossen Wiederholungsgefahr ab. Der Mann soll am 19. Dezember, also einen Tag nach dem Sexualdelikt, jemanden mit einem Messer angegriffen haben. Anschliessend nahm ihn die Polizei fest.

Im Januar leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den damals 23-Jährigen ein – wegen des Verdachts auf Vergewaltigung, sexueller Handlung mit einem Kind, Freiheitsberaubung sowie Körperverletzung. Er soll am 18. Dezember auf der Oekolampad-Anlage die Grossmutter eines fünfjährigen Mädchens unvermittelt zu Boden gestossen haben. Anschliessend soll er das Kind gepackt und im WC sexuell missbraucht haben, wie es im Gerichtsentscheid heisst.

DNA-Spuren belasten den Verdächtigen, ebenso Videoaufnahmen und Zeugenbeschreibungen. Auch beim Messerangriff gibt es belastende Indizien, die ein Spürhund ausfindig machte. Der Festgenommene behauptete, er sei mit einem Fleischmesser in der Hand umgefallen und habe sich deswegen Verletzungen zugezogen, was das Gericht als unglaubwürdig erachtet.

Innerhalb von zwei Tagen zwei zufällige Opfer

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass der Mann «innerhalb von zwei Tagen jeweils zufällige Opfer in deren physischen, psychischen beziehungsweise sexuellen Integrität massiv verletzt» habe, wie es weiter heisst. Die Eltern sagten, ihr Sohn habe psychische Probleme und leide unter Verfolgungswahn. Er habe sich vor vier Jahren einer Behandlung verweigert.

Drei Tage nach dem Sexualdelikt auf dem Spielplatz nahm die Polizei einen anderen Mann fest, der zunächst als Tatverdächtiger galt. Ermittlungen entlasteten ihn jedoch, worauf er aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Im Januar richtete die Staatsanwaltschaft den Fokus auf den mutmasslichen Messerangreifer.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, macht die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb. Sie verweise aber auf ihre Mitteilung vom 30. Januar, die weiterhin ihre Gültigkeit habe. Damals wurde bekannt, dass der zu jenem Zeitpunkt 23-jährige Schweizer der neue Tatverdächtige ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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