Solothurner Parlament stimmt über neue Vorlage für Baselstrasse ab
Der Solothurner Regierungsrat hat für das Parlament eine neue Kreditvorlage für die Sanierung der Baselstrasse in Solothurn und Feldbrunnen-St. Niklaus ausgearbeitet. Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde gegen einen früheren Entscheid des Parlaments gutgeheissen.
(Keystone-SDA) Die neue Vorlage an den Kantonsrat sieht einen Verpflichtungskredit von 21,0 Millionen Franken für die Sanierung vor, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Das Parlament werde im Herbst entscheiden.
Die Baselstrasse ist gefährlich. Fussgängerinnen und Fussgänger, Velos, Fahrzeuge sowie die Regionalbahn, die im Volksmund «Bipperlisi» heisst, haben kaum Platz. Sie kommen sich immer wieder in die Quere. In den letzten 25 Jahren gab es laut Angaben des Kantons auf der Strecke 355 Unfälle mit zwei Todesopfern, 14 Schwerverletzten und 145 Leichtverletzten.
Bundesgericht heisst Beschwerde gut
Der Kantonsrat hatte im März 2024 für die Sanierung der Baselstrasse bereits einen Kredit von 31,3 Millionen Franken bewilligt. Nach Abzug von Bundesbeiträgen resultierte für den Kanton ein Nettokredit von 20,2 Millionen Franken.
Das Bundesgericht hiess jedoch eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid gut. Es ging um die Frage, ob das zweite Bahngleis über den Strassenbaukredit finanziert werden darf. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Gleisanlage als Eisenbahninfrastruktur zu qualifizieren sei und daher nicht dem Strassenbau zugerechnet werden könne.
Neue Kreditvorlage ausgearbeitet
In Abstimmung mit den Bundesstellen und der Aare Seeland mobil AG wurde das Projekt laut Regierungsrat neu beurteilt. Im zweiten Anlauf werden die Gleisanlagen nun vollständig über den Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert. Der kantonale Kredit umfasst ausschliesslich Strassenbestandteile.
Die Gesamtkosten der Sanierung betragen 89,1 Millionen Franken. Der Bahninfrastrukturfonds des Bundes deckt rund 63 Prozent der Kosten. Weitere 10 Prozent der Kosten übernehmen die Standortgemeinden und ihre Werke.
Der kantonale Anteil für die Strassenanlagen beträgt rund 27 Prozent der Gesamtkosten. Dies entspricht einer Summe von 24,2 Millionen Franken. Davon sind 3,2 Millionen Franken laut Staatskanzlei bereits über den bisherigen Projektierungskredit finanziert.