Sonova begrüsst Urteil des Bundesgerichtshofes zu GN Resound; kein Schadenersatz
Stäfa (awp) - Die Hörgeräte-Herstellerin Sonova Holding AG begrüsst das Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofes in Sachen GN Resound. Das Urteil, das ein Verbot zur Übernahme von GN Resound aufhebe, sei eine Bestätigung für einen funktionierenden freien Wettbewerb in der Hörgerätebranche, schreibt sie in einer Mitteilung vom Freitagabend. Sonova, die als Nebenklägerin im Einspruchsverfahren aufgetreten war, werde "keine Schadensersatzansprüche gegen im Verfahren involvierte Parteien" geltend machen, heisst es weiter.
"Ich bin sehr erfreut über den Entscheid des Bundesgerichtshofes, der deutlich bestätigt, dass der intensive Wettbewerb in der Hörgeräteindustrie über die innovativsten Produkte und das beste Preis-Leistungsangebot geführt wird", wird CEO Valentin Chapero in der Mitteilung zitiert. Dieser Wettbewerb belebe das Geschäft. Nur so habe Sonova sich in den vergangenen Jahren als führender Hersteller für Hörsysteme etablieren können.
Sonova hatte 2007 nach der untersagten Übernahme der Resound-Gruppe als Nebenkläger im (von Resound geführten) Einspruchsverfahren am Deutschen Bundesgerichtshof teilgenommen. Dieser hob nun am 20. April 2010 ein Urteil des Deutschen Bundeskartellamtes und des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, welches die geplante Übernahme wegen kartellrechtlicher Bedenken untersagt hatte, auf.
uh