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St. Galler Regierung will mehr Geld für PFAS-Massnahmen

Keystone-SDA

Die St. Galler Regierung will die Mittel für Massnahmen gegen die Folgen von PFAS in Landwirtschaftsböden auf insgesamt 10 Millionen Franken verdoppeln. Die vorberatende Kommission ist für die Vorlage, will aber keine Beschränkung der Höhe der Hilfsgelder pro Hof.

(Keystone-SDA) Bereits 2024 hatte der St. Galler Kantonsrat wegen der Probleme mit PFAS in der Landwirtschaft einen Sonderkredit von fünf Millionen Franken bewilligt. Seither können Massnahmen «befristet für drei Jahre und je Betrieb mit höchstens 200’000 Franken unterstützt werden».

Falls ein Betrieb wegen einer zu hohen Belastung durch die Ewigkeitschemikalien nicht mehr konforme Lebensmittel produzieren kann, sind für solche Härtefälle auch einmalige Entschädigungen möglich. Von diesem Kredit sind laut Vorlage der Regierung vom 30. Juni noch 3,5 Millionen Franken vorhanden.

Die Regierung ist überzeugt, dass dieser erste Sonderkredit nicht ausreicht. Betroffen von PFAS sind zudem Böden in der ganzen Schweiz. Der Bund will deshalb aktiv werden. Angekündigt ist eine Spezialgesetzgebung, die aber erst ab 2028 Wirkung zeigen wird.

Überbrückung bis zur Bundeslösung

Im Kanton St. Gallen sollen deshalb als Überbrückung bis 2028 weitere Mittel bereitgestellt werden. Die Regierung schlägt vor, den Sonderkredit von bisher fünf auf neu zehn Millionen Franken zu verdoppeln.

Mit diesen Geldern können künftig auch Beiträge für eine vorübergehende Existenzsicherung der Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet werden. Ziel sei es, die Ertragsausfälle betroffener Betriebe abzumildern und ihnen die Teilnahme am Ressourcenprogramm des Bundes zu ermöglichen, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Montag.

Die Regierung will so verhindern, dass wirtschaftlich grundsätzlich tragfähige Betriebe ihre Tätigkeit wegen der PFAS-Belastung aufgeben müssen. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Erfahrungen aus Forschungs- und Pilotprojekten in die Praxis überführt und langfristige Lösungen entwickelt werden können.

Höhere Beiträge falls notwendig

Die vorberatende Kommission unterstützt die Stossrichtung der Vorlage, wie sie am Montag mitteilte. In einem Antrag will sie allerdings die von der Regierung vorgesehene Beschränkung der Unterstützung pro Betrieb von 400’000 Franken aufheben. Es solle «individuell nach Massgabe betriebswirtschaftlicher Kriterien» geprüft werden, welcher Betrag angemessen sei.

Es gebe dafür keine Modellrechnungen, erklärte Kommissionspräsidentin Andrea Schöb (SP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Kommission gehe aber davon, dass einige Betriebe mehr als 400’000 Franken benötigen könnten, viele aber weniger. Deshalb seien aus Sicht der Kommission betriebswirtschaftliche Kriterien besser geeignet als eine Deckelung des Betrags.

Das Gesamtvolumen von insgesamt 10 Millionen Franken für beide Kredite werde durch die Änderung nicht tangiert, hält die Kommission in der Mitteilung fest. Die Vorlage wird im Kantonsrat in der kommenden Septembersession in erster Lesung beraten.

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