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Verteidiger will Freispruch für früheren Vatikan-Finanzaufseher

Keystone-SDA

Der Verteidiger des früheren höchsten Finanzaufsehers des Vatikans hat am Bezirksgericht Zürich einen Freispruch gefordert. Er warf der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor, jegliches Augenmass verloren zu haben.

(Keystone-SDA) Die geforderten fünf Jahre Freiheitsstrafe seien völlig überzogen, sagte der Verteidiger am Bezirksgericht Zürich. Die Staatsanwaltschaft stütze sich auf «wilde Spekulationen und Behauptungen». Sie sei Ende 2024 wohl unter Druck gestanden, weil die Kollegen in Österreich und Deutschland Untersuchungen in dem Bereich abgeschlossen hatten, sagte der Verteidiger.

Er zog unter anderem in Zweifel, dass es sich bei einigen der Kontaktpersonen um Amtsträger handelte. Andere seien es zum Zeitpunkt der Vorwürfe nicht mehr gewesen. Dass etwa der österreichische Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Anklageschrift vorkomme, sei «haltloses Namedropping».

Kein Motiv erkennbar

Belege für Zahlungen für Geheimnisse durch seinen Mandanten gebe es nicht. Die Vermittlerin habe «Eigenbelege» vorgelegt, die das beweisen sollen. «Andere Behörden stellten fest, dass diese falsche Angaben enthielten», sagte der Verteidiger.

Sah der Staatsanwalt Profitgier als Motiv für die mutmasslichen Bestechungen, fehlte für den Verteidiger jegliches Motiv. «Er hatte einen guten Ruf und eine angesehene berufliche Stellung», sagte der Verteidiger. Finanziell seien die Mandate, bei denen er die Taten begangen haben soll, für den 52-Jährigen «nicht relevant» gewesen.

Die Kontaktperson des Beschuldigten sei ihm gegenüber stets korrekt und aufrichtig gewesen. Da sie mittlerweile in Deutschland rechtskräftig verurteilt wurde, habe sie offenbar auch illegal gehandelt. Hätte sein Mandant das geahnt, hätte er den Kontakt sofort abgebrochen, so der Verteidiger.

Einen Teil der Vorwürfe, Verletzungen des Bankgeheimnisses, schloss das Gericht am Morgen aus. Die Vorwürfe seien verjährt, sagte der Richter.

Das Gericht kündigte die Urteilseröffnung für frühestens 20 Uhr an.

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