Strafe für ruandischen Kriegsverbrecher reduziert
Das Militärappellationsgericht 1 in Genf hat am Freitag (26.05.) die lebenslängliche Freiheitsstrafe für den ruandischen Kriegsverbrecher Fulgence Niyonteze in zweiter Instanz auf 14 Jahre Zuchthaus reduziert.
Das Gericht sprach den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Mushubati der Verletzung der Genfer Konventionen und damit der Kriegsverbrechen schuldig, hob den erstinstanzlichen Schuldspruch des Mordes aber auf.
Die Strafe wurde von lebenslanger Freiheitsstrafe auf 14 Jahre Zuchthaus reduziert. Die Anwälte des Verurteilten kündigten umgehend den Weiterzug des Urteils ans Militärkassationsgericht an.
Die Verteidigung hatte vor dem Appellationsgericht einen Freispruch verlangt, der Auditor die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.
Der 36-jährige Niyonteze soll am Völkermord von 1994 in seinem Land beteiligt gewesen sein und Hutus zu Morden an Angehörigen der Tutsis angestiftet haben.
Niyonteze bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet sich als Opfer einer Kampagne der ruandischen Regierung. Er war im Oktober 1994 als Asylbewerber in die Schweiz gekommen und knapp zwei Jahre später unter dem Verdacht der Kriegsverbrechen verhaftet worden.
Die erste Instanz hatte den Mann zusätzlich des Mordes, des vollendeten Mordversuchs und der Anstiftung zum Mord für schuldig befunden.
Das erstinstanzliche Verfahren vor der Schweizer Militärjustiz im April letzten Jahres war der erste Prozess gegen einen mutmasslichen ruandischen Kriegsverbrecher ausserhalb von Ruanda und ausserhalb des Uno-Straftribunals gewesen.
swissinfo und Agenturen

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