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Streichung des Bistumsartikels – oder der Bundesbeschluss über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern

Sitz des Bischofs des Bistums Chur. Keystone

Im biblischen Alter von 125 Jahren soll der Bistumsartikel aus der Bundesverfassung gestrichen werden. Gegen die Streichung des Reliktes aus der Kulturkampf-Zeit ist niemand so richtig und trotzdem gibt sie zu diskutieren.

Der Bistumsartikel schreibt vor, dass die Schweizer Regierung zur Errichtung eines neuen Bistums seine Zustimmung geben muss. Auch muss er eine Bewilligung erteilen, sollten die Grenzen eines bestehenden Bistums verändert werden.

Die Staatspolitische Kommission schlägt nun vor, diesen Artikel zu streichen. Er verstosse gegen die Religionsfreiheit, sei diskriminierend, weil er nur auf eine einzige Kirche gemünzt sei, und verstosse gegen Völkerrecht, weil die Religionsfreiheit nur unter bestimmten Vorbedingungen eingeschränkt werden dürfe.

Die Abschaffung des Bistumsartikels geht aus einer parlamentarischen Initiative hervor. Der Nationalrat befürwortete sie mit 140:30 Stimmen. Der Ständerat ebenfalls mit 33:0 Stimmen bei einigen Enthaltungen.

Befürworter und Gegner setzen sich vor allem aus Einzelpersonen zusammen. Die Gegner argumentieren unter anderem, dass der Vatikan ein Staat sei. Und die Schweiz gewähre keinem Staat das Recht, nach Gutdünken Botschaften und Konsulate zu eröffnen – ohne Bewilligung.

Vor allem in katholischen Kreisen, so zum Beispiel beim Schweizerischen Katholischen Frauenbund, wird befürchtet, dass die Streichung des Artikels dem Papst ermöglicht, einsame kirchenpolitische Entscheide zu fällen, die ihnen widerstreben. Zu frisch sind die Erinnerungen an die Einsetzung des umstrittenen Bischofs Wolfgang Haas in Chur und der eigenmächtigen Errichtung des Erzbistums Vaduz. Liberale Katholiken sehen im Bistumsartikel eine Art Bollwerk gegen römische Machtgelüste. Die Schweizerische Bischofskonferenz aber befürwortet die Streichung des Artikels.

Andere Befürworter monieren, dass es den Kantonen weiterhin möglich sei, mit dem Heiligen Stuhl Konkordate auszuarbeiten, die die Bistumsmodalitäten regeln würden.

Historisches

Der Bistumsartikel wurde 1874 in der Zeit des Kulturkampfes in der Bundesverfassung verankert. Das ebenfalls aus dieser Zeit stammende Jesuiten- und Klosterverbot wurde 1973 abgeschafft. Der Bistumsartikel wurde eingeführt, weil Genf eine schleichende Wiedererrichtung des Bistums Genf fürchtete: Ein charismatischer Priester wurde durch eine päpstliche Verfügung zum so genannten Apostolischen Vikar mit bischöflichen Vollmachten für den Kanton Genf eingesetzt.

Erst nach dem Papstwechsel flaute der Konflikt wieder ab. Der Bistumsartikel hatte also eindeutig eine antikatholische Spitze.

Rebecca Vermot

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