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Streit zwischen Limeco und Preisüberwacher bleibt hängig

Keystone-SDA

Die interkommunale Anstalt Limeco mit Sitz in Dietikon ZH hat in der Auseinandersetzung mit dem Preisüberwacher über den Preis für die Verbrennung von Siedlungsabfällen vergeblich eine Beschwerde ans Bundesgericht gemacht. Sie wollte damit die Angelegenheit zu einem Abschluss bringen.

(Keystone-SDA) Der Preisüberwacher verfügte 2020, dass Limeco die Preise für die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab Januar 2021 von 150 auf 102 Franken pro Tonne senken müsse. Diese Anordnung war bis zum 31. Dezember 2013 befristet, wurde aufgrund des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens aber nie umgesetzt.

Limeco legte gegen die Verfügung des Preisüberwachers erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses wies die Sache zur neuen Berechnung unter korrekter Anwendung des Umweltschutzgesetzes an den Preisüberwacher zurück. Gegen diesen Entscheid gelangte die Limeco ans Bundesgericht, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

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Nur ein Zwischenentscheid

Das höchste Schweizer Gericht ist auf die Beschwerde jedoch nicht eingetreten. Der Grund dafür ist, dass es sich beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um einen Zwischenentscheid handelt und die Bedingungen für eine Anfechtung desselben nicht erfüllt sind. Der Fall bleibt deshalb in der Zuständigkeit des Preisüberwachers.

Die Limeco betreibt unter anderem die KVA Dietikon. Trägergemeinden sind die Zürcher Gemeinden Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen. Neben den Trägergemeinden entsorgen weitere Gemeinden aus dem Kanton Zürich und Aargau ihren Abfall dort. (Urteil 2C_17/2024 vom 11.4.2025)

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