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Waffen

Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Schweizer Kriegsmaterialexporte nehmen deutlich zu, ein Auslandschweizer erhält keinen Solidaritätsbeitrag, und eine Schweizer Pharma-Firma lässt Hunde qualvoll sterben. Das und mehr im heutigen Briefing.

Liebe Grüsse aus Bern

Waffen
© Keystone / Gaetan Bally

Schweizer Kriegsmaterialexporte nehmen deutlich zu. Exportiert wird auch in Länder, deren Menschenrechtslage problematisch ist.

In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres haben Schweizer Unternehmen Kriegsmaterial im Wert von fast einer halben Milliarde Franken exportiert, wie die jüngste Statistik des Staatssekretariats für Wirtschaft zeigt. Das sind rund 200 Millionen Franken mehr als in der Vorjahresperiode.

Die grössten Abnehmer von Schweizer Kriegsmaterial sind Dänemark und Deutschland. Doch die Schweiz exportiert auch in «problematische» Länder wie beispielsweise Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Brasilien, Pakistan und Malaysia.

Im Sommer wurde eine Initiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer eingereicht. Sie war lanciert worden, weil der Bundesrat die Kriterien für Exporte lockern wollte. Zwar krebste der Bundesrat später zurück. Doch die Initiative will auch Exporte in Länder verbieten, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden.

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Heiti Paves

In einem deutschen Labor werden grausame Tierversuche durchgeführt. Zu den Auftraggebern gehört eine Schweizer Pharma-Firma, wie SRF berichtet. 


Ein Mitarbeiter einer Tierschutzorganisation schleuste sich als Pfleger in ein Tierversuchslabor in der Nähe von Hamburg ein. Während mehrerer Monate dokumentierte er den Umgang mit den Tieren.

Beagles in blutverschmierten Zwingern, aufgehängte Affen mit schmerzverzerrten Gesichtern – die aufgenommenen Bilder sind schwer zu ertragen. Viele d

eutsche Medien berichteten über das Labor und die Vorwürfe der Tiermisshandlung.

Auch die Schweizer Pharma-Firma Inthera gab bei diesem Labor einen Versuch in Auftrag. Gegenüber der Sendung «Kassensturz» sagte die Firma, sie werde keine weitere Zusammenarbeit mit dem Labor eingehen, bis der Sachverhalt geklärt sei. Das zuständige Veterinäramt hat Ermittlungen gegen das Labor aufgenommen.

video
tvsvizzera

Im Jahr 1863 reiste der Brite William England durch die Schweiz und hielt Landschaften und Menschen auf Fotografien fest. Ein Tessiner folgt heute seinen Spuren und dokumentiert die Veränderungen der Schweiz.

Der britische Fotograf William England war sehr erfolgreich mit seinen Schweiz-Aufnahmen. Die Fotografien trugen zu dem idyllischen Image der Schweiz in seinem Heimatland bei. Es waren die Briten, die im 19. Jahrhundert den Massentourismus in der SchweizExterner Link begründeten.

2019 wollte der Tessiner Künstler Alan Alpenfelt wissen, wie die Schweiz sich seit Englands Reise verändert hat. Er trat in dessen Fussstapfen und versuchte, genau die Stellen zu finden, an denen der Brite seine Fotos aufgenommen hatte.

Alpenfelt machte Fotos aus der gleichen Perspektive wie England und stellt die Bilder nebeneinander. Mit fortschrittlichen audiovisuellen Aufnahmewerkzeugen kreierte er ein Kunstprojekt, das zeigt, wie sich die Schweiz in 156 Jahren verändert hat.

  • Der ganze Artikel auf swissinfo.ch.
  • Vor einigen Jahren hat swissinfo.ch einen Fotografen beauftragt, Hodlers Landschaften zu fotografieren und damit einen Zeitvergleich zu ermöglichen.


Ehemalige Verdingkinder vor dem Bundeshaus
Keystone / Lukas Lehmann

Ein Auslandschweizer erhält keine Entschädigung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, weil er das Gesuch zu spät eingereicht hat. Die Richter bleiben hart, obwohl der Mann als Auslandschweizer von der Frist nur schwer wissen konnte.

In der Schweiz waren Wiedergutmachungen für Opfer von Zwangsmassnahmen – wie beispielsweise Verdingkinder, Zwangssterilisierte oder administrativ Weggesperrte – ein Riesenthema. Nicht so im Ausland.

Ein Auslandschweizer in Deutschland las in der Schweizer Revue vom Solidaritätsbeitrag. Es stand im Artikel aber nichts von einer Frist. Der Mann reichte sein Gesuch daher mit zweieinhalb Monaten Verspätung ein, wie die SDA berichtet. 

Das Bundesverwaltungsgericht sah keine Möglichkeit, die Frist wieder herzustellen. Im Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sei die Frist auf den 31. März 2018 festgesetzt worden. Im Parlament seien aber zwei Vorstösse hängig, die eine Aufhebung der Frist zum Ziel hätten. Falls diese erfolgreich seien, könne der Mann erneut ein Gesuch stellen. 

swissinfo.ch

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