Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Dass die AHV mehr Geld braucht, ist hinlänglich bekannt. Der Bundesrat hat heute die Pläne für die nächste AHV-Reform vorgestellt. Kurz gesagt: Die Einnahmen über aktuelle Finanzierungsquellen sollen erhöht werden, das Rentenalter dagegen soll bei 65 Jahren bleiben.
Gute Lektüre!
Dass die AHV mehr Geld braucht, ist kein Geheimnis. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentierte heute die Pläne des Bundesrats für die nächste AHV-Reform, «AHV2030».
Der Bundesrat will die AHV-Einnahmen über die aktuellen Finanzierungsquellen erhöhen, was konkret höhere Mehrwertsteuer und Lohnabgaben bedeutet. Diese Erhöhungen sollen auf die Zeit begrenzt sein, in der der Druck durch die Babyboomer auf die AHV-Finanzen am stärksten ist.
Weiter möchte die Landesregierung die Anreize erhöhen, dass die Menschen freiwillig länger arbeiten. So soll man künftig auch mit über 70 Jahren noch in die AHV einzahlen können und der Freibetrag von 1400 Franken pro Monat soll erhöht werden, wenn jemand nach 65 noch arbeitet. Auf der anderen Seite sollen Frühpensionierungen weniger attraktiv werden.
Vorerst verzichten möchte der Bundesrat auf eine Erhöhung des Rentenalters – als Grund wird das letztjährige Nein an der Urne zum höheren Rentenalter aufgeführt. Ebenfalls sollen vorerst keine neuen Steuern eingeführt werden.
Wie geht es nun weiter? Im Herbst wird der Bundesrat Leitlinien zur «AHV2030» vorstellen, Anfang 2026 soll eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt werden.
Das oberste Gericht der Schweiz feiert sein 150-jähriges Jubiläum. Heute fand der offizielle Festakt am Bundesgericht in Lausanne statt.
Anlässlich des Jubiläums haben die Schweizer Medien jene Urteile des Gerichts zusammengetragen, die in die Geschichte des Landes eingegangen sind. So etwa 1986, als das Bundesgericht den Rechtsstreit zwischen dem Discounter Denner und dem Schweizer Bierbrauerverein beendete (Denner wollte sich nicht an die Preisabsprachen zwischen den Brauereien halten, worauf diese mit Liefersperren reagierten). Rückblickend läutete jenes Urteil das Ende des Schweizer Bierkartells ein.
Ein weiteres wegweisendes Urteil wurde 1990 gefällt. Nachdem die Appenzeller Männer zum dritten Mal gegen das Frauenstimmrecht gestimmt haben, legte das Bundesgericht einstimmig fest, die Frauen in Appenzell Innerrhoden sollen dieselben politischen Rechte haben wie die Männer.
Die Tageszeitung Le Temps publizierte ein ausführliches Interview mit dem Bundesgerichtspräsidenten François Chaix. Auf die Unabhängigkeit der Justiz in Demokratien angesprochen, sagt Chaix: «Wir wissen, dass der Rechtsstaat ein geistiges Konstrukt ist, das im Wesentlichen auf dem Papier der Gesetze, auf unseren Entscheidungen und auf der gemeinsamen Überzeugung beruht, dass die Gewalten einander respektieren. Man sollte diese offensichtlichen Prinzipien eigentlich nicht in Erinnerung rufen müssen, aber wir stellen fest, dass sie zerbrechlich sind.»
In der Schweiz habe man allerdings das Glück, in einem echten Rechtsstaat zu leben, wo die «Überzeugung des gegenseitigen Respekts geteilt wird».
Die SRG und der Verlegerverband Schweizer Medien einigen sich erstmals auf gemeinsame Massnahmen «für einen starken Medienplatz Schweiz«.
Zusammengefasst: Die SRG, zu der auch Swissinfo gehört, schränkt ihr Onlineangebot ein und kommt somit den privaten Medienunternehmen entgegen. Diese lehnen im Gegenzug die Halbierungsinitiative der SVP ab.
Kern der Vereinbarung ist das Online-Angebot der SRG. Unter anderem sollen Textbeiträge kürzer ausfallen, interaktive Formate die Ausnahme bleiben und bei exklusiv übertragenen Sportereignissen soll auf textbasierte Liveticker verzichtet werden. Ebenfalls verzichtet die SRG weiterhin auf Werbung im Online-Angebot.
Die Kooperation zwischen der SRG und dem Verlegerverband soll gestärkt werden. So konzentriert sich die SRG bei Sportveranstaltungen auf Inhalte, «die von kommerziellen Anbietern nicht abgedeckt werden, und nimmt bei der Auswahl von Rechten verstärkt Rücksicht auf private Anbieter», heisst es im Abkommen.
Von Seiten des Verlegerverbands Schweizer Medien bekennt sich dieser zur Gebührenfinanzierung der SRG und lehnt die Halbierungsinitiative ab. Als einziger grosser Schweizer Medienkonzern hat die TX Group die Vereinbarung nicht unterzeichnet.
Ohne Portemonnaie unterwegs, beim Smartphone ist der Akku leer, die Smartwatch ist zu Hause und Sie erspähen ein Schnäppchen, das sie nicht ausschlagen wollen? Ein Chip auf dem Fingernagel könnte die Rettung sein, wenn gängige Zahlungsmethoden versagen.
Hinter der Idee steckt die Firma Smart Chip aus Luzern. Konkret soll ein Chip auf den Fingernagel aufgetragen werden, der mit einer Smartphone-App und der Kreditkarte verknüpft ist. Erste Partner wie die US-Kreditkartenfirma Mastercard und die Schweizer Cembra-Bank sind bereits an Bord, wie die Zeitungen von CH Media berichten.
Im Herbst soll die Zusammenarbeit mit rund 30 Nagelstudios in verschiedenen Schweizer Städten starten. Der Chip wird in zehn Minuten auf den Nagel aufgetragen, Kostenpunkt: 10 bis 20 Franken. Einziger Haken, unsere Nägel wachsen. Damit der Chip nicht rauswächst, sollte er im Schnitt alle zwei Monate erneuert werden.
Beim Bezahlen soll es nicht bleiben. «In Zukunft kann der Chip problemlos auch für die Zeiterfassung an der Arbeit, die Türöffnung von kontrollierten Zugängen oder die persönliche Identifizierung, quasi als Visitenkarte, benutzt werden», sagt Marketinchef Mike Wicki gegenüber CH Media.
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