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Die Debatten im Parlament sind in vollem Gang. Heute Mittwoch wurden mehrere wichtige Entscheide getroffen, darunter die Abschaffung der lebenslangen Witwen- und Witwerrente sowie die Verschärfung der Asylverfahren und des Zugangs zum Zivildienst für junge Rekruten.

Und erst zum zweiten Mal seit der Gründung des Bundesstaats tritt ein bestimmter Mechanismus der Schweizer Demokratie in Kraft.

Gute Lektüre

Die Hände einer 100 Jahre alten Frau
Nach geltendem Recht erhalten Witwen eine lebenslange Rente, während Witwer diese nur bis zur Volljährigkeit ihres jüngsten Kindes beziehen. Keystone / DPA / Arne Dedert

Am Mittwoch hat der Nationalrat mehrere Bestimmungen zur Abschaffung der lebenslangen Witwen- und Witwerrenten verabschiedet. Ausserdem hat er zwei Vorlagen für eine Verschärfung des Asylrechts angenommen. Nach dem Nationalrat möchte auch der Ständerat seinerseits den Zugang zum Zivildienst erschweren.

Lebenslange Witwen- und Witwerrenten entsprechen laut Bundesrat nicht mehr der Realität, weshalb er beschlossen hat, sie zu überarbeiten. Am Mittwoch folgte der Nationalrat diesem Ansatz: Es soll keine Witwenrente mehr geben, sondern eine «Rente für den überlebenden Elternteil», die bis zum Erreichen des 25. Lebensjahrs des letzten Kindes ausbezahlt wird, unabhängig vom Zivilstand der Eltern.

Nach dem Ständerat am Dienstag hielt der Nationalrat am Mittwoch auf Antrag der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ebenfalls eine ausserordentliche Sitzung zum Thema Asyl ab. Von sechs Vorlagen nahm er schliesslich zwei Motionen an, die darauf abzielen, die «Attraktivität» der Schweiz für illegale Migration zu verringern – gegen den Willen des Bundesrats.

In Übereinstimmung mit dem Nationalrat hat der Ständerat beschlossen, den Zugang zum Zivildienst zu erschweren, um die militärischen Bestände zu stärken. Heute genügt ein einfacher Antrag, um dem Zivildienst zugeteilt zu werden. Der Bundesrat, besorgt um die militärischen Bestände, möchte diese Abgänge jedoch begrenzen.

Ein Ordner mit Aufschrift "Steuererklaerung"
Das Schweizer Stimmvolk wird über die individuelle Besteuerung von Ehepaaren abstimmen. Keystone / Michael Buholzer

Zehn Schweizer Kantone haben das Kantonsreferendum ergriffen, um sich gegen die Individualbesteuerung von Ehepaaren zu stellen. Diese politische Instrument wird äusserst selten angewendet.

Am Dienstag war der Aargau der achte Kanton, der sich gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung von Ehepaaren aussprach. Damit wurde die erforderliche Anzahl Kantone erreicht, damit das Kantonsreferendum zustande kommt. Aargau schliesst sich den Kantonen Wallis, St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Obwalden sowie beiden Appenzell an. Die Parlamente von Uri und Nidwalden, die am Mittwoch abstimmten, schlossen sich dem Referendum an.

Es ist erst das zweite Mal seit der Gründung des Bundesstaats, dass dieses politische Mittel ergriffen wird. Das erste Kantonsreferendum war 2003 zustande gekommen. Seither sei das Bundesparlament besonders darauf bedacht, die Kantone bei föderalistischen Geschäften nicht zu verprellen, so Pascal Sciarini, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Genf.

Das von den Kantonen bekämpfte Projekt sieht vor, dass Ehepaare, die heute steuerlich benachteiligt sind, wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen können. Das Schweizer Stimmvolk wird also in dieser Frage das letzte Wort haben.

Das Logo der Schweizer Bank UBS
Die UBS kann mit der Busse einem erneuten Prozess in Frankreich entgehen. Keystone / Ennio Leanza

Die Schweizer Grossbank UBS wird 835 Millionen Euro zahlen, um einen Steuerstreit in Frankreich beizulegen und entgeht damit einem neuen Berufungsverfahren. In erster Instanz hatte die Bank eine Rekordbusse von 3,7 Milliarden Euro erhalten.

Die Summe von 835 Millionen Euro setzt sich aus 730 Millionen Euro Busse und 105 Millionen Euro Schadenersatz für den französischen Staat zusammen, wie die UBS in einer Mitteilung präzisierte. Eine Summe, die sie ohne Schwierigkeiten aufbringen kann, da sich ihre Rückstellungen für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten Ende 2024 auf 3,6 Milliarden Dollar beliefen.

«Der Entscheid beendet 14 Jahre Gerichtsverfahren», erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Paris, die 2011 die Voruntersuchung wegen «illegaler Bankenwerbung» und «erschwerter Geldwäscherei bei Steuerbetrug» eröffnet hatte. Die Bank soll nämlich Schweizer Kundenberatende nach Frankreich geschickt haben, um Französinnen und Franzosen anzuwerben, damit sie ihr Geld vor dem Fiskus in der Schweiz in Sicherheit bringen. Laut Anklage wurden die grenzüberschreitenden Bewegungen durch eine Parallelbuchhaltung verschleiert.

Der französische Anwalt der UBS erklärte gegenüber der Agentur AWP, die sich die Mitteilung des Pariser Berufungsgerichts beschafft hatte, der Abschluss des Rechtsstreits sei «eine vernünftige Lösung».

Eine junge Frau mit einer bunten Einweg-Vape
Einweg-E-Zigaretten, oft bunt gestaltet, ziehen Jugendliche an. EPA / Tolga Akmen

Mehrere Kantone versuchen, Einweg-Vapes zu verbieten, doch die in der Schweiz ansässigen Zigarettenhersteller reichen beim Bundesgericht Beschwerden ein, um dies zu verhindern. Diese elektronischen Einwegzigaretten sind bei Jugendlichen besonders beliebt.

Im August haben die Kantone Jura, Wallis und Genf beschlossen, den Verkauf von Einweg-Vapes zu verbieten. Die Nikotinindustrie ist der Ansicht, dass Kantone nicht befugt sind, ein Produkt zu verbieten. «Indem sie das tun, entziehen sie sich dem höheren Recht, das Bundesrecht ist», sagte Julian Pidoux, Sprecher von Philip Morris, gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS.

Ein Verbot der Vapes würde finanzielle Verluste für die Zigarettenhersteller bedeuten. Diese argumentieren, dass diese Produkte Raucherinnen und Rauchern helfen würden, einfacher von der herkömmlichen Zigarette auf rauchfreie Produkte umzusteigen. Rauchfrei vielleicht, aber nicht ohne Nikotin, da einige davon hohe Dosen enthalten.

Die Vapes stellen auch ein Problem für die Umwelt dar, da sie nur einmal verwendet werden und die darin enthaltenen Batterien oft mit ihnen im normalen Abfall landen. Philip Morris gibt an, dass ihre Produkte in speziellen Beuteln per Post zurückgesendet und anschliessend rezykliert werden können.

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