Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Die Schweizer Bevölkerung ist im Allgemeinen stolz auf das Schulsystem ihres Landes. Ein neuer Bericht von Unicef relativiert diese Sichtweise jedoch erheblich.
In unserem täglichen Newsletter erfahren Sie zudem, warum einige im Ausland lebende AHV-Bezüger:innen seit einigen Monaten keine Renten mehr erhalten, obwohl sie Anspruch darauf haben.
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Der Unterschied der schulischen Leistungen zwischen privilegierten und benachteiligten Jugendlichen in der Schweiz gehört zu den grössten weltweit. Dies geht aus einer Analyse des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (Unicef) hervor.
Der Studie zufolge erzielen 91% der 15-Jährigen aus privilegierten Familien in der Schweiz gute Ergebnisse in Mathematik und Lesen, während dieser Anteil bei Gleichaltrigen aus benachteiligten Familien auf 46% sinkt. Es handle sich um eine «enorme Kompetenzlücke», sagt Désirée Zaugg, Expertin für Kinderrechte bei Unicef Schweiz und Liechtenstein, gegenüber dem Tages-Anzeiger.
Damit gehört die Schweiz zu den OECD-Ländern mit den grössten Leistungsunterschieden unter den Schüler:innen. Im neuen Bericht belegt die Schweiz den 10. Platz (von 41) bei den schulischen Kompetenzen insgesamt, aber den 31. Platz in Bezug auf die Chancengleichheit.
«Der Schweizer Sozialstaat gleicht die ungleichen Startbedingungen nur unzureichend aus», heisst es in einer Erklärung von Unicef. Die Organisation betont zudem, dass sich die Situation in der Schweiz verschlechtert habe: Die Kinderarmut sei zwischen 2002 und 2022 um fast 14% gestiegen, wie aus einem weiteren Bericht der UNO-Organisation hervorgeht. Auch die Einkommensungleichheit habe im gleichen Zeitraum um fast 17% zugenommen.
Der Japankäfer (Popillia japonica) stellt laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine zunehmende Bedrohung für die Schweiz dar. Deshalb hat der Bund eine nationale Sensibilisierungskampagne lanciert. Das invasive Insekt befällt mehr als 400 Pflanzenarten: Die erwachsenen Käfer ernähren sich von Blättern, Früchten und Blüten, während die Larven die Wurzeln schädigen.
Der Käfer wurde 2017 erstmals im Südtessin entdeckt und hat sich seither schrittweise in andere Regionen der Schweiz ausgebreitet. In den vergangenen Jahren wurden auch in den Kantonen Basel, Zürich und Wallis grössere Befallsherde festgestellt.
Als besonders problematisch gelten die Sommermonate: Der Käfer kann in Fahrzeugen oder im Gepäck als blinder Passagier mitreisen, insbesondere entlang der Nord-Süd-Achse. Die Zeit zwischen Juni und September gilt deshalb als besonders kritisch.
In einigen Gebieten ist eine vollständige Ausrottung laut Behörden schon nicht mehr möglich. Die bisherigen Massnahmen hätten die Ausbreitung jedoch verlangsamt. Der Bund ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, Fahrzeuge und Gepäck zu kontrollieren und entdeckte Käfer unschädlich zu machen – insbesondere, um eine weitere Ausbreitung nördlich der Alpen einzudämmen.
Seit einigen Monaten kommen die Rentenzahlungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bei einigen Bezüger:innen mit Wohnsitz in Russland und Belarus nicht mehr an – obwohl sie Anspruch darauf hätten. Grund dafür ist die Zurückhaltung von Banken im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen die beiden Länder.
Die Nachricht, über die zuerst das Informationsportal Infosperber berichtete, wurde uns von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) bestätigt. Die ZAS veröffentlichte im Mai zudem eine entsprechende Mitteilung auf ihrer Website. Darin heisst es, aufgrund der «teilweise extensiven Auslegung ausländischer Sanktionsmassnahmen durch Finanzintermediäre» seien Rentenüberweisungen in bestimmte Länder derzeit «nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen» möglich.
Die ZAS erklärt weiter, Banken berücksichtigten aus strategischen und risikobezogenen Gründen auch ausländische Rechtsvorschriften, etwa aus den USA, die ihre Tätigkeit beeinflussen könnten.
Betroffen sind rund 60 Personen mit Wohnsitz in Russland und Belarus, die ausschliesslich über ein Bankkonto in diesen Ländern verfügen. Weitere rund hundert Rentenbezüger:innen erhalten ihre Zahlungen weiterhin, weil sie zusätzlich ein Konto in der Schweiz besitzen.
Alle in der Schweiz wohnhaften Patient:innen, die nach der Brandkatastrophe in der Bar Le Constellation in Crans-Montana an Neujahr im Ausland behandelt worden waren, sind inzwischen in die Schweiz zurückgekehrt.
Insgesamt wurden laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) 22 Personen zurückgeführt. Sie gehörten zu den 38 Verletzten, die nach dem Brand in Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien hospitalisiert worden waren. «Die zurückgeführten Patientinnen und Patienten werden medizinisch versorgt und psychologisch betreut», teilt das BABS mit.
Nach der Tragödie hatten 24 europäische Länder ihre Hilfe über den Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union (UCPM) angeboten. Zur Verfügung gestellt wurden unter anderem Plätze in spezialisierten Einrichtungen, medizinische Teams und Transporte.
Die Bewältigung einer grossen Zahl von Brandopfern erfordere in Europa grundsätzlich internationale Zusammenarbeit und sei Teil der europäischen Notfallplanung, so das BABS. Die Schweiz ist derzeit nicht Mitglied des UCPM, will jedoch ein offizielles Beitrittsgesuch einreichen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
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