SZKB will für Bankräte eine Alterslimite von 70 Jahren
Schwyz (awp/sda) - Bankräte der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) sollen künftig nicht älter als 70 Jahre sein. Und die Mehrheit des Bankrates soll im Kanton Schwyz wohnen. Die Schwyzer Regierung hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzets über die SZKB dem Parlament überwiesen.
Zudem soll die Möglichkeit zur Beteiligung an Unternehmen auf inländisch beherrschte Unternehmen beschränkt werden, heisst es in einer Medienmitteilung der Schwyzer Staatskanzlei vom Donnerstag.
Die derzeit geltende gesetzliche Grundlage, das Gesetz über die Schwyzer Kantonalbank, datiert aus dem Jahr 1980 und wurde 1989 und 1995 angepasst. In Zwischenzeit sind auf Bundesebene neue gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, an welche die kantonale Gesetzgebung angepasst werden muss.
Das totalrevidierte Gesetz wird nun vom Parlament beraten und soll 2010 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Wird es angenommen, so soll das Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft treten.
uh