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Teilbedingte Freiheitsstrafe wegen illegaler Sprengstoff-Einfuhr

Die Grenzwache fand bei einer Kontrolle im November 2021 beim Verurteilten zwei Kilogramm Sprengstoff.(Symbolbild) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bundesstrafgericht hat einen Niederländer wegen der illegalen Einfuhr von zwei Kilogramm Sprengstoff zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Mann wurde Ende 2021 bei einer Grenzkontrolle in Thayngen SH von der Grenzwache kontrolliert.

Bei der Kontrolle des gestohlenen Wagens fand die Grenzwache ausser dem Sprengstoff eine in der Schweiz illegale Signalfackel, einen Funkauslöser, einen Geissfuss, Sturmhauben und weitere verdächtige Gegenstände. Dies geht aus der Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) hervor.

Die Kontrollschilder des Autos waren gefälscht. Zudem war der Verurteilte ohne Fahrzeugausweis unterwegs und verfügte auch über keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat den 52-Jährigen am Donnerstag wegen Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen und den Delikten im Zusammenhang mit dem gestohlenen Wagen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. 14 Monate davon muss der Mann verbüssen.

Acht Jahres Landesverweisung

Der Rest ist bedingt vollziehbar, ebenso wie die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Franken. Die ausgestandene Haft von 373 Tagen wird auf den Vollzug der Freiheitsstrafe angerechnet. Die Kosten der Untersuchung betrugen rund 210’000 Franken. Davon muss der Niederländer 145’000 Franken tragen. Zudem wird er für acht Jahres des Landes verwiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden. (Urteil SK.2022.34 vom 10.11.2022)

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