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UNO: Ombudsman für Sanktionen-Regime

Die UNO-Sanktionen richten sich gegen Personen, die einer Verbindung mit Al-Kaida oder den Taliban verdächtigt werden. Reuters

Erfolg für Schweizer Einsatz: Der UNO-Sicherheitsrat in New York hat einstimmig eine Resolution verabschiedet, um die Handhabung der umstrittenen Sanktionslisten zu verbessern. Er kommt damit einer Forderung der Schweiz und anderer gleich gesinnter Staaten nach.

Mit der Resolution hat der Sicherheitsrat beschlossen, das Amt einer Ombudsperson zu schaffen, an die sich Personen oder Unternehmen wenden können, die von den Anti-Terror-Sanktionen der Vereinten Nationen betroffen sind. Die Schweiz begrüsste die neue Resolution.
Die Schaffung des neuen Amts wurde von der Schweiz beeinflusst, die sich mit einer Gruppe gleich gesinnter Länder seit mehreren Jahren für ein transparenteres und faires Sanktions-System eingesetzt hatte, das grundlegende rechtsstaatliche Normen einhält.

Seit 1999 hat der UNO-Sicherheitsrat gestützt auf die Resolution 1267 und eine Reihe von Folgeresolutionen den UNO-Staaten beim Kampf gegen den Terrorismus verschiedene Pflichten auferlegt.

Zu den Vorgaben gehören gezielte Finanzsanktionen, Reisebeschränkungen sowie ein Waffenembargo gegen natürliche und juristische Personen, die einer Verbindung mit Al-Kaida oder den Taliban verdächtigt werden.

Verstoss gegen Grundrechte

Zurzeit stehen etwa 500 natürliche und juristische Personen auf der Liste dieses Sanktionsregimes. Bisher hatte nur ein Ausschuss des Sicherheitsrates, der die Sanktionen gegen die Al-Kaida und die Taliban überprüft, bestimmt, wer auf die Liste kommt und wer wieder gestrichen werden soll.

Es gab weder eine unabhängige Beschwerdeinstanz, noch einen unabhängigen Mechanismus zur Überprüfung der Listen. In Rechtsstaaten hat ein Verdächtiger aber Anspruch darauf, eine unabhängige Instanz zur Beurteilung seines Falles anzurufen.


Mit Blick auf den Respekt des Völkerrechts und der grundlegenden Menschenrechte wurde dies von immer mehr Staaten als Problem wahrgenommen. Die Schweiz etwa, ist zum Beispiel mit einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg konfrontiert.

Schon im Sommer 2005 hatten die Schweiz und andere gleich gesinnte Staaten bei der UNO daher eine Initiative lanciert, mit dem Ziel, das Sanktionsverfahren fair zu gestalten und eine bessere Berücksichtigung der Rechte der Betroffenen zu erwirken.

Im Sommer 2008 hatte die Gruppe dem Sicherheitsrat schliesslich einen konkreten Vorschlag zur Schaffung einer unabhängigen Überprüfungsinstanz überreicht. Mit der neuen Resolution hat der UNO-Sicherheitsrat nun auf diese Forderungen reagiert.

Motion Marty

Verschiedene nationale und regionale Gerichte und Parlamente hatten in den letzten Jahren den mangelnden Rechtsschutz im Sanktions-Regime kritisiert.

In der Schweiz hatte der freisinnige Tessiner Ständerat Dick Marty im Parlament eine Motion zu dem Thema eingereicht, die einstimmig verabschiedet wurde. Im Nationalrat ist das Begehren noch hängig.

Die Motion verlangt, dass UNO-Sanktionen von der Schweiz nicht mehr umgesetzt werden, falls eine betroffene Person seit mehr als drei Jahren auf der Liste steht, kein neues belastendes Material aufgetaucht ist und die Person keine Rekursmöglichkeit hatte.

Die Schweizer Regierung teilt zwar die Anliegen der Motion, lehnte sie aber unter dem Hinweis ab, dass die Schweiz als UNO-Mitglied an die Einhaltung der UNO-Sanktionen gebunden sei.

In der Debatte hatte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey auf die Bemühungen der Schweiz bei der UNO hingewiesen, das System rechtsstaatlich zu gestalten.

Nach Angaben von Schweizer Diplomaten sollte nun mit der neuen Resolution ein Grossteil der Forderungen der Motion Marty erfüllt werden können.

Marty hatte auch für den Europarat einen Bericht zu den umstrittenen Anti-Terror-Listen der UNO verfasst.

Legitimität des Systems gestärkt

Im Namen der Gruppe gleichgesinnter Länder, zu denen neben der Schweiz auch Dänemark, Deutschland, Liechtenstein, die Niederlande, Schweden, Belgien, Finnland und Norwegen gehören, begrüsste der Vertreter Costa Ricas am Donnerstag in New York im Sicherheitsrat die neue Resolution.

Die verfahrenstechnischen Verbesserungen seien als Ganzes betrachtet ein “mutiger und entscheidender Schritt zur Realisierung von fairen und klaren Verfahren”. Die Schaffung des Amts einer Ombudsperson sei ein eigentlicher “Paradigmen-Wechsel”.

Die Gruppe verspricht sich von der Resolution deutliche Verbesserungen bei der Transparenz sowie der Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien; und zugleich eine Stärkung des Sanktionssystems, da rechtsstaatlichen Prinzipien nun besser entsprochen werden könne.

Auch das Schweizer Aussenministerium (EDA) begrüsste die neue Resolution. Den Rechten des Einzelnen werde so auf internationaler Ebene Rechnung getragen und die Legitimität des UNO-Sanktionssystems verstärkt. “Die Schweiz wird die Umsetzung der neuen Resolution aufmerksam verfolgen”, heisst es in einer EDA-Pressemeldung.

Rita Emch, New York, swissinfo.ch

In seiner Motion hatte Dick Marty den Fall des ägyptisch-italienischen Bankiers Youssef Nada als Beispiel aufgeführt, der seit Herbst 2001 auf der UNO-Liste der Terrorverdächtigen stand. Dies obwohl bereits zwei Strafverfahren gegen ihn eingestellt wurden.

Unterdessen sind die in Lugano angesiedelte “Nada Management Organization SA” sowie Youssef Nada und Ali Himmat in den letzten Monaten vom Sanktionskomitee von der Liste gestrichen worden. Die beiden Ägypter leben in der italienischen Enklave Campione.

In der Schweiz sind wegen den UNO-Sanktionen weiterhin knapp 20 Millionen Franken auf rund 30 Bankkonten gesperrt.

Mit der neuen Resolution des UNO-Sicherheitsrates wird das Amt einer Ombudsperson eingerichtet, bei der betroffene Individuen oder Gesellschaften einen Antrag einreichen können, um über die Gründe der gegen sie gerichteten Anti-Terror-Sanktionen informiert zu werden und ein Gesuch um Streichung von der Liste zu stellen.

Die Ombudsperson hat die Aufgabe, den Fall in unabhängiger und unparteiischer Weise zu untersuchen. Danach unterbreitet er dem Sanktionskomitee des UNO-Sicherheitsrates die Gründe, die für oder gegen eine Streichung von der Liste sprechen.

Die Ombudsperson wird vom UNO-Generalsekretär ernannt. Es soll eine Person mit “hohem moralischem Charakter und Integrität” sein, die über hohe Qualitäten und Erfahrungen auf Gebieten wie Recht, Menschenrechte, Konter-Terrorismus und Sanktionen verfügt”, steht in der Resolution.

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