
UNO: Schlüssel-Organe und Charta

Nach der Charta von 1945 hat die UNO sechs Hauptorgane: Generalversammlung, Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhand-Rat, Internationaler Gerichtshof und Sekretariat.
Was allgemein als das «UNO-System» bezeichnet wird, ist jedoch weit umfassender, denn dazu gehören die 15 Sonder-Institutionen sowie eine Anzahl von Fonds, Programmen und anderen Unter-Organen.
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung mit Sitz in New York ist das wichtigste Beratungsorgan der Vereinten Nationen (UNO). Sie kann alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen der Charta fallen, die am 26. Juni 1945 in San Francisco verabschiedet worden war. In der Generalversammlung sind alle Mitgliedstaaten (derzeit 189) vertreten. Sie tritt einmal jährlich von September bis Dezember zu ihrer ordentlichen Jahrestagung zusammen, danach bei Bedarf.
Wichtige Entscheide fällt die Generalversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheiten, kleinere mit einer einfachen Mehrheit. Die Beschlüsse der Generalversammlung sind für die Mitgliedstaaten juristisch nicht bindend.
Heute kümmert sich die Generalversammlung in erster Linie mit Friedenserhaltung und internationaler Sicherheit aber auch mit Fragen zu Wirtschaft, Soziales, Kultur, Erziehung und Gesundheit. Zudem überwacht sie das Funktionieren der verschiedenen Institutionen und Programme der Weltorganisation. Sie ernennt auch den Generalsekretär und ist für das Budget zuständig.
Die seit 1945 radikal veränderte Weltlage hat sich auch auf die Generalversammlung ausgewirkt. Vorbei sind die Zeiten der Entkolonialisierung und die Jahre des Kalten Kriegs, als die Generalversammlung als Plattform für die verschiedensten Anliegen benutzt wurde. Seither hat die Generalversammlung gegenüber dem Sicherheitsrat an politischem Gewicht verloren. Weiter eingeschränkt wurde ihre Rolle zudem den 90er-Jahren durch verschiedene internationale, thematisch ausgerichtete Konferenzen.
Der Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat ist die höchste Entscheid-Instanz der Vereinten Nationen. Nur sie kann Entscheide fällen und Resolutionen verabschieden, welche die einzelnen Staaten umsetzen müssen. Der Sicherheitsrat kann zwingende wirtschaftliche Sanktionen (Embargos) erlassen und – im Interesse von Frieden und internationaler Sicherheit – kollektive Militäreinsätze (Blauhelm-Missionen) beschliessen.
Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt fünf Staaten – China, Frankreich, Grossbritannien, Russland und die USA – zu ständigen Mitgliedern des Rats. Die Generalversammlung wählt die anderen zehn Mitglieder für eine jeweils zweijährige Amtszeit.
Im Sicherheitsrat hat jedes Mitglied eine Stimme. Grundsatzentscheide brauchen aber die einstimmige Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder. Jeder dieser fünf Staaten hat aber auch ein Veto-Recht, von dem immer wieder Gebrauch gemacht wird.
In den vergangenen Jahren ist es um die Zusammensetzung des Sicherheitsrats vermehrt zu Diskussionen gekommen und Reform-Vorschlägen über eine Vergrösserung des Gremiums gekommen. Zuoberst auf der Liste für einen möglichen neuen ständigen Sitz sind Japan und Deutschland. Daneben gab es aber auch Vorschläge, Schwellenländer wie Brasilien, Indien, Nigeria) neu einzubeziehen. Konkrete Ergebnisse dieser Debatte gibt es bisher keine.
Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist das koordinierende Organ für die wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UNO und ihrer Unter-Organisationen. Er befasst sich hauptsächlich mit jenen Fragen, die nicht direkt die internationale Sicherheit betreffen: Ökonomie, Soziales, Kultur, Gesundheit, humanitäre Hilfe und Menschenrechte.
Der ECOSOC kommt jeden Sommer zu einer fünfwöchigen Session zusammen, die abwechselnd in New York und Genf stattfindet. Für den Rest des Jahres laufen die Aktivitäten vor allem über Kommissionen der Unter-Organisationen.
Der ECOSOC arbeitet auch mit nicht-staatlichen Organisationen (NGO) zusammen, die in den jeweiligen Feldern aktiv sind. Zur Zeit haben rund 1500 NGO beim ECOSOC einen Konsultativ-Status. Dies erlaubt ihnen, Beobachter an die öffentlichen Treffen des Rates zu entsenden. Die 54 ECOSOC-Mitglieder werden von der Generalversammlung für jeweils drei Jahre gewählt.
Der Treuhandschaftsrat
Dem Treuhandschaftsrat obliegt laut UNO-Charta die Kontrolle von Gebieten unter Treuhand der UNO. Mit der Unabhängigkeit von Palau, dem letzten verbliebenen Treuhandgebiet der Vereinten Nationen, stellte der Rat gegen Ende 1994 formell seine Arbeit ein und hat somit eigentlich nur noch eine theoretische Rolle.
Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof, seit 1946 mit Sitz in Den Haag (Niederlande), ist das hauptsächliche juristische Organ der UNO (und nicht zu verwechseln mit dem UNO-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien). Sein Statut ist Bestandteil der UNO-Charta. An das Gericht können sich alle Staaten wenden, die diesem Statut beitraten.
Der Gerichtshof hat 15 Richter und Richterinnen. Gewählt werden sie für eine Amtszeit von jeweils neun Jahren durch die Generalversammlung und den Sicherheitsrat.
Das Sekretariat
Das Sekretariat ist in gewisser Weise das Generalstabs-Organ der Generalversammlung. Seine 8600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus aller Welt erledigen vor allem administrative Arbeiten am UNO-Hauptsitz in New York und in den andern Büros der Weltorganisation, wie jenen in Genf.
Der von der Generalversammlung für jeweils fünf Jahre gewählte Generalsekretär wird in der Charta als «höchster Funktionär der Organisation» bezeichnet. Der jetzige Generalsekretär Kofi Annan steht seit Anfang 2001 in seiner zweiten Amtsperiode.
Die Schweiz in den UNO-Institutionen
Die Schweiz, die den politischen Organen der UNO bisher nicht angehört, kann denn auch nur eine Beobachter-Rolle spielen. In einigen Fällen, so in Unterorganisationen, die sie auch mitfinanziert, hat die Schweiz aber einige mitentscheidende Befugnisse.
In den spezialisierten Organisationen mit eigener, von der UNO unabhängiger Rechtsform, wie den Finanzinstitutionen etwa, kann die Schweiz natürlich schon heute alle ihre Rechte ausschöpfen. Dies gilt auch für den Gerichtshof, dem sie als Voollmitglied angehört.
Bernard Weissbrodt und Rita Emch

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