
Untersuchungskommission deckt gravierende Mängel in Haftanstalt auf
(Keystone-SDA) Solothurn – In der Strafanstalt Schöngrün bei Solothurn haben «gravierende Mängel» bestanden. Dies stellt ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebener Bericht nach diversen Vorfällen fest. Anstaltsdirektor Peter Fäh muss den Job wechseln.
Im März war bekannt geworden, dass ein damaliger Insasse seine minderjährige Tochter in einer Aussenstelle der Strafanstalt Schöngrün eingeschmuggelt hatte. Es soll mit dem 14-jährigen Mädchen zu mehrfachen sexuellen Handlungen wie unsittlichen Berührungen und Zungenküssen gekommen sein.
Für Schlagzeilen sorgte auch, dass ein ehemaliger Mitarbeiter der Strafanstalt Drogen für Insassen gekauft und selbst konsumiert haben soll. Zudem soll er einem Hälftling den Passschlüssel zu einer Tür der Aussenstation gegeben haben. Diese lag ausserhalb des durch Video überwachten Gebietes.
Das heute verantwortliche Personal habe keine Dienstpflichten verletzt, heisst es nun im Bericht der Untersuchungskommission. Es sei «nicht vorhersehbar» gewesen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter den Insassen helfe, die Sicherheitsbestimmungen im Gefängnis zu umgehen.
Die festgestellten Mängel in der Strafanstalt Schöngrün müssten aber «dringend angegangen» werden, empfiehlt die Kommission in ihrem 100-seitigen Bericht. So sollen das Sicherheitskonzept verfeinert und die Anstaltsleitung sowie die Organisation beim Kanton verbessert werden.
Der zuständige Regierungsrat Peter Gomm (SP) will die Vorschläge «dringlich an die Hand nehmen» und «zweckmässig umsetzen». Es gehe darum, das Vertrauen des Volkes in den Strafvollzug wieder herzustellen, sagte Gomm an einer Medienkonferenz in Solothurn.
Der bisherige Direktor der Strafanstalt Schöngrün, Peter Fäh, wird einvernehmlich in den Stab der Justizvollzugsanstalt (JVA) wechseln. Vorerst bleibt er im Amt, bis die Nachfolge geregelt ist. Die Direktions-Stelle wird ausgeschrieben.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft erhob bereits Anfang Dezember Anklage gegen einen ehemaligen Aufseher und gegen zwei ehemalige Insassen.