Vereinbarung will Mindeststandards für Medienarbeit etablieren
Der Verlegerverband Verband Schweizer Medien (VSM) steht kurz vor dem Abschluss einer Branchenvereinbarung mit der Gewerkschaft Syndicom. Von einer solchen Vereinbarung können potenziell rund 4000 Medienschaffende in der Deutschschweiz und im Tessin profitieren.
(Keystone-SDA) Über eine Annahme werde Syndicom Ende April entscheiden, gab der Verlegerverband am Mittwoch in einer Mitteilung bekannt. Die Vereinbarung untermauere die Notwendigkeit einer gemeinsamen Regelung der Mindestarbeitsbedingungen in den Medien, hiess es vonseiten Syndicoms.
Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb die Gewerkschaft auf Anfrage, die Vereinbarung setze «endlich dem Wildwuchs der Arbeitsbedingungen in der privaten Medienbranche ein Ende» und etabliere «dringend benötigte Mindeststandards».
Aus Sicht von Vizepräsidentin und Verhandlungsleiterin Stephanie Vonarburg stellt die Vereinbarung einen Neuanfang dar. Das Ziel bleibe ein neuer Gesamtarbeitsvertrag bis 2029, schrieb Vonarburg. Die Vereinbarung sehe sie bis dahin als solide Basis dafür.
Maximalforderungen statt Mindeststandards
Bisher abgelehnt wurde die Vereinbarung hingegen von der Gewerkschaft Impressum – wobei der VSM nach eigeneAussage jederzeit berei ist, die Gespräche wieder aufzunehmen. Impressum wolle den Herausforderungen der Verlage nicht ins Auge sehen und stelle «Maximalforderungen», meinte der VSM bei Bekanntgabe der gescheiterten Verhandlungen Ende März. Die hatten sich über dreissig Runden und mehrere Jahre hingezogen.
Schliesslich scheiterten die Gespräche an der Quote – zwei Drittel der Mitglieder hätten sich Impressum zufolge dem Vertrag anschliessen müssen. Beim VSM beharrte man darauf, dass die Vereinbarung dann in Kraft trete, wenn ihr drei Viertel der berechtigten Mitglieder unterstünden.
Der VSM bedauert nach eigener Aussage das Scheitern der Verhandlungen. Denn die sozialpartnerschaftliche Einigung schaffe «vorteilhafte Mindestarbeitsbedingungen» – «insbesondere bezüglich Mindestlöhnen, zusätzlichen Freitagen, Ferienanspruch, Lohnfortzahlungen sowie Mutterschafts- und Elternurlaub». Weiterhin einzelvertraglich soll das Arbeitsverhältnis mit freischaffenden Journalistinnen und Journalisten geregelt werden.
In Zeiten, in denen der Medienkonsum rückläufig sei, Werbeeinnahmen zu Big-Tech-Unternehmen im Ausland abfliessen und KI-Anbieter ungefragt und unbezahlt Inhalte übernehmen würden, sei die Branchenvereinbarung ein «ein wichtiges Zeichen für Sozialpartnerschaft», so der Verlegerverband.