Auswahl der Aussagen für die Faktenprüfung
Wir wählen Aussagen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus, von denen sich die Leute vielleicht fragen: "Stimmt das so?". Wir konzentrieren uns auf Äusserungen, die während Abstimmungskampagnen oder parlamentarischen Debatten sowie von der Regierung gemacht wurden. Wir nehmen aber auch Aussagen von prominenten Persönlichkeiten in anderen Zusammenhängen und zu anderen Themen unter die Lupe, die für die Schweizer Öffentlichkeit von Bedeutung sind.
Wenn wir entscheiden, welche Aussagen wir überprüfen wollen, fragen wir uns auch:
· Beruht diese Behauptung auf nachprüfbaren Tatsachen?
· Ist diese Aussage wirklich von Interesse oder bedeutsam?
· Wird die Aussage geteilt oder wiederholt, jetzt oder später?
Transparent und objektiv bleiben
Für jede Faktenprüfung ist das Vorgehen für das Suchen, Überprüfen und Bewerten der Aussagen das gleiche. Wir verwenden ausschliesslich öffentlich zugängliche Informationen und Experteninterviews und stellen, wo immer möglich, Internet-Links zur Verfügung. Unsere Schlussfolgerungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegenden Erkenntnissen.
Urteil fällen
Wir verwenden die folgenden vier Bewertungen, um die Wahrhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen:
Richtig – die Aussage ist korrekt.
Irreführend – Unterlassungen, Übertreibungen, Widersprüche oder Elemente, die so präsentiert werden, dass sie absichtlich oder unabsichtlich einen irreführenden Eindruck erwecken.
Falsch – die Aussage ist nicht korrekt.
Nicht bewiesen – die Aussage kann nicht bewiesen werden.
Fehler korrigieren
Wenn eine Faktenprüfung Fehler enthält, korrigieren wir diese so schnell wie möglich. Am Ende des Artikels bringen wir einen Hinweis auf die vorgenommene Änderung an.
Schreiben Sie unsexterner Link, wenn Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einen Fehler bemerken. Senden Sie uns Links zu anderen Quellen, und wir werden den Artikel überprüfen.