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Luftverkehr vor Normalisierung

Freude herrscht! Die Abfertigungsschalter im Flughafen Zürich sind wieder geöffnet. Keystone

Nach der Aufhebung der Beschränkungen in der Schweiz und weiten Teilen Europas haben die nun auch die Flugaufsichts-Behörden in Deutschland eine generelle Starterlaubnis erteilt. Die Schäden bei den betroffenen Airlines gehen in die Milliarden.

Nach Angaben der europäischen Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol können im Laufe des Mittwochs vermutlich die letzten Einschränkungen des Luftverkehrs in Europa aufgehoben werden.

Von den 28’000 geplanten Flügen würden 21’000 stattfinden, gab die Behörde bekannt.

Weiter können mit dem Instrumentenflugverfahren viel mehr Flugzeuge abgefertigt werden als mit dem Sichtflugverfahren, das vor allem am Montag und Dienstag angewandt wurde.

Auch alle deutschen Flughäfen können seit 11 Uhr wieder normal beflogen werden. Bereits seit Dienstagabend ist der gesamte obere Luftraum in Europa, also oberhalb von 20’000 Fuss (6’100 Metern), wieder freigegeben.

Am Mittwoch gab es nur in wenigen Ländern, darunter Südschweden und Finnland, noch Einschränkungen im unteren Luftraum.

Die Gesamtzahl der Flüge, die seit dem Aufziehen der Aschewolke am vergangenen Donnerstag ausgefallen sind, bezifferte Eurocontrol auf mehr als 100’000.

Meteo-Entwarnung

Die Aktivität des isländischen Vulkans unter dem Eyjafjalla-Gletscher hat in den vergangenen Tagen deutlich nachgelassen. Die Intensität der Eruptionen sei seit Samstag um 80% zurückgegangen, sagte eine Sprecherin des isländischen Zivilschutzes.

Weil der Wind dreht, wird die Vulkanasche aus Island in den kommenden Tagen über den Atlantik nach Nord-Nordost getrieben. Europa droht also vorerst keine weitere Aschewolke aus Island.

Milliardenverlust

Das Flugverbot hat die Fluggesellschaften nach eigener Schätzung bisher rund 1,7 Mrd. Dollar Umsatz gekostet, sagte der Generaldirektor der Internationalen Luftfahrtvereinigung IATA, Giovanni Bisignani.

Im schlimmsten Fall seien 29% des internationalen Flugverkehrs und 1,2 Mio. Passagiere pro Tag betroffen gewesen.

Wegen der insgesamt schwierigen Lage rechnet die IATA für die Flugunternehmen in Europa in diesem Jahr mit einem Verlust von 2,2 Mrd. Dollar.

Der IATA-Chef verlangt von den Regierungen in Europa einen Ausgleich für die Einnahmeausfälle durch das Flugverbot. Dieses sei nicht auf der Grundlage einer Risikoabschätzung, sondern auf Basis unsicherer Erkenntnisse erfolgt.

Zudem kritisierte er die seiner Ansicht nach langsamen Entscheidungen der europäischen Länder. So habe es fünf Tage gedauert, bis die Verkehrsminister sich zu einer Konferenz zusammengefunden hätten.

swissinfo.ch und Agenturen

Auch die Fluggesellschaft Swiss berichtet, die Lage normalisiere sich zusehends.

So fliegt sie seit 14 Uhr wieder alle Destinationen ausser Warschau und Stockholm an.

Dort herrschten laut einer Swiss-Sprecherin noch Unsicherheiten.

Eingependelt hat sich inzwischen der Swiss-Langstreckenverkehr; Verspätungen seien aber immer noch möglich.

Die Fluggesellschaften empfehlen, vor einem Flug die Homepage der Airline zu konsultieren oder beim Flughafen nachzufragen.

Im Fall, dass Airlines für ihre Ausfälle infolge der Vulkanwolke staatlich entschädigt werden, verlangt auch die Flughafen Zürich AG Staatshilfe.

Die Versicherung komme höchstwahrscheinlich nicht für entstandenen Schäden auf, da es sich beim Vulkanausbruch um höhere Gewalt handle, so ein Pressesprecher.

Die Flughafen-AG schätzt die Einnahmen-Ausfälle an Tagen, in denen der Flugbetrieb nicht wie gewohnt lief, auf je rund 2 Mio. Fr.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) klärt ab, ob und welche Unternehmen wegen der durch die Vulkanasche bedingten Flugausfälle Kurzarbeitsentschädigung beantragen können. Es hat einen entsprechenden Brief an die Kantone geschickt.

Die Meldefrist dauert bis am 16. Mai. Der Brief stützt sich auf die Gesetzgebung zur Arbeitslosenversicherung und wird bei aussergewöhnlichen Naturereignissen regelmässig verschickt. Sind im direkten Zusammenhang mit der Vulkanaschewolke Arbeitsstunden ausgefallen, können diese als Kurzarbeit geltend gemacht werden.

Der Entscheid über die Ansprüche obliegt den Kantonen, die Entschädigung erfolgt über die Arbeitslosenkasse, denn die Luftraumsperrung wurde von einer staatlichen Stelle verfügt und liegt damit ausserhalb des Einflusses der Betriebe.

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