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11. AHV-Revision: Kampf um die Pensionsgelder

Immer weniger Erwerbstätige, immer mehr Rentnerinnen und Rentner: Hilft die AHV-Revision, das Problem zu lösen? Keystone

Die Zukunft unserer Renten scheidet die Geister. Die Positionen zur 11. AHV-Revision zeigen dies deutlich.

Während die Rechte unbedingt sparen will, regt sich die Linke auf, dass zu wenig Geld für das flexible Rentenalter zur Verfügung steht.

In der Schweiz ist, wie in vielen anderen Industrienationen, das Pensions-System immer wieder Thema hitziger Diskussionen.

Überalterung und sinkende Geburtenrate verändern die Zusammensetzung der Gesellschaft: Immer weniger Beitragszahlende finanzieren immer mehr Pensionierte. Dies bringt das System der Rentenfinanzierung über kurz oder lang in Bedrängnis.

Verschiedene Zukunftsvisionen für die AHV

Mit der demografischen Entwicklung argumentiert, wenn es um die Zukunft der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) geht, vor allem die politische Rechte. Sie will Kosten reduzieren: Leistungen sollen gekürzt und das Rentenalter erhöht werden.

Die 11. AHV-Revision sei nun die richtige Massnahme, demografischen Druck wegzunehmen, sagt der AHV-Spezialist der Schweizerischen Volkspartei, Nationalrat Toni Bortoluzzi, gegenüber swissinfo. “Indem man das Frauenrentenalter anpasst, aber auch indem man mit anderen Elementen versucht, das Wachstum etwas zu stabilisieren.”

Die Linke sieht die AHV weniger gefährdet. Die Finanzen seien 2003 mit zwei Milliarden Franken Überschuss gesund. Bei einem Aufschwung der Wirtschaft dürfte sie sogar noch besser da stehen.

“Die AHV ist solid fundiert. Und deshalb ist es falsch, ausgerechnet die wichtigste Säule der sozialen Sicherheit zu schwächen”, sagt der sozialdemokratische Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Paul Rechsteiner.

Für die Gegner der 11. AHV-Revision gibt es andere Möglichkeiten, die Finanzierung auch in Zukunft sicherzustellen. So durch eine gezielte Einwanderungspolitik oder durch Zuschüsse aus den Gold-Währungsreserven der Nationalbank.

Frauen-Rentenalter auf 65 erhöhen

Konkret sieht die 11. AHV-Revision vor, die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung mit verschiedenen Massnahmen um rund 925 Mio. Franken pro Jahr zu entlasten.

Eine zentrale Massnahme ist ab 2009 die Anpassung des Rentenalters der Frauen von heute 64 Jahren an jenes der Männer (65). Damit könnten pro Jahr 445 Mio. Franken eingespart werden.

Vom ursprünglichen Ziel, der Flexibilisierung des Rentenalters, ist das Parlament im Laufe der vielen Debatten abgerückt, ein erleichterter Vorbezug ist nur noch als Übergangslösung für Frauen der Jahrgänge 1948 bis 1952 vorgesehen.

Zusätzliche Massnahmen

Als weitere Massnahmen sollen die Witwen- und Witwerrenten schrittweise innert 13 Jahren von heute 80 auf 60 Prozent einer Altersrente gesenkt werden. Erhöht werden jedoch die Waisenrenten.

Zusätzlich ist geplant, die AHV-Renten nicht mehr alle zwei, sondern nur noch alle drei Jahre der Teuerung anzupassen. Bei starker Teuerung allerdings sollen laut Bundesrat die Renten weiterhin rascher angepasst werden können.

Referendum gegen “Sozialabbau” innert 48 Stunden

“Es ist die erste Revision überhaupt in der Geschichte der AHV, die reinen Sozialabbau bringt”, bemängelt Gewerkschafter Rechsteiner. “Es ist der erste Schritt in Richtung Rentenalter 67. Und dem muss Einhalt geboten werden – heute.”

Für Links-Grün und die Gewerkschaften ist die bürgerliche Mehrheit des Parlaments eindeutig zu weit gegangen.

Das Referendum ist mit über 153’000 gültigen Unterschriften zustande gekommen, 50’000 wären nötig gewesen. Allein der Schweizerische Gewerkschaftsbund sammelte in einer koordinierten Strassenaktion innert 48 Stunden deren 80’000.

“Zukunftsträchtige” Revision

Die Vorlage sei kein Sozialabbau, betont Befürworter Bortoluzzi: “Die Rentenhöhe wird nicht angetastet. Sie bleibt bestehen. Das ist gerade für die kleinen und mittleren Einkommen, die sehr auf die AHV angewiesen sind, ein wichtiger Punkt.”

Da es um das längerfristige Überleben der AHV gehe, dürften die Jungen nicht dauernd mit grösseren Belastungen konfrontiert werden. Deshalb brauche es die genannten Massnahmen. Bortoluzzi bezeichnet die Revision als “zukunftsträchtig”.

Für die Linke ist die AHV-Vorlage ein Kampf, den sie unbedingt gewinnen will. Geht es für sie doch darum, die Effekte des Rechtsrutsches der Regierung vom letzten Dezember zu parieren.

Die Stimmberechtigten entscheiden am 16. Mai über die 11. AHV-Revision. Ausschlaggebend ist allein die Stimmenmehrheit, da es sich um ein Referendum gegen eine Vorlage handelt.

swissinfo, Christian Raaflaub

Total Einsparungen: 925. Mio. Fr. jährlich
Kosten erleichterter Renten-Vorbezug: 145 Mio. Fr.
Erhöhung Rentenalter Frauen: ab 2009 auf 65 Jahre
Reduktion Witwenrente: von 80% auf 60% einer Altersrente
Erhöhung Waisenrente: von 40% auf 60% einer Altersrente
Anpassung an Teuerung: alle 3 Jahre (heute alle 2)

Das Schweizer System der Altersvorsorge basiert auf drei Säulen.

Die erste Säule besteht aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL). Sie soll allen Pensionierten den Existenzbedarf garantieren.

Die AHV umfasst als obligatorische Volksversicherung alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Sie wird von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und dem Staat (Alkohol- und Tabaksteuern) finanziert.

Die AHV funktioniert über das Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen: Die laufenden Renten werden vor allem durch die so genannte aktive Bevölkerung finanziert.

Die eingenommenen Beiträge werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben.

Die zweite Säule, die den gewohnten Lebensstandard sicherstellen soll, ist die Pensionskasse. Diese wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und ist persönlich.

Die dritte Säule besteht aus individuellen Ersparnissen und Geld in privaten Versicherungen.

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