
Datenschützer: «Street View» soll vom Netz
Der oberste Datenschützer der Schweiz, Hanspeter Thür, fordert Google auf, den Online-Dienst "Street View" für die Schweiz unverzüglich vom Netz zu nehmen. Google erfülle derzeit die abgesprochenen Auflagen zum Schutz der Privatsphäre nicht. Der Internetriese zeigte sich am späten Freitagabend überrascht.
Letzte Woche hatte Google den Service «Street View» aufgeschaltet, mit dem man in sieben Städten der Schweiz auf einen virtuellen Stadtrundgang gehen kann. Nun kommt Kritik vom Eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür, der zuvor mit Google die Bedingungen für den Dienst ausgehandelt hatte.
Zahlreiche Gesichter und Autonummern seien gegenwärtig gar nicht oder nur unzureichend verwischt, teilte Thür am Freitagabend mit. Google müsse die Software zur Verfremdung von Gesichtern und Kontrollschildern verbessern, wenn das Unternehmen «Street View» in der Schweiz weiter anbieten möchte.
Grundsätzlich müsse Google dafür sorgen, dass die veröffentlichten Aufnahmen im Einklang mit der Schweizer Rechtsordnung stünden, hiess es. Anfang nächste Woche will Thür mit Google das weitere Vorgehen im Einzelnen festlegen. Er drohte auch mit rechtlichen Schritten.
Google zeigte sich am späten Freitagabend überrascht. Das Unternehmen liess über die PR-Agentur L&W Communication mitteilen, dass es sich stets im konstruktiven Dialog mit den Behörden befunden habe. Auch sei das Unternehmen zu weiteren Gesprächen bereit. Beim Start vom «Street View» sei «das eine oder andere Gesicht oder Nummernschild übersehen» worden.
Google hatte sich vor der Einführung mit Thür darauf verständigt, dass sensible Daten wie Gesichter oder Autonummern anonymisiert werden. Google erklärte sich auch bereit, auf Wunsch der abgebildeten Person die datenschützerisch heiklen Bilder zu entfernen.
Thür bezeichnete es am Freitag gegenüber der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens dagegen als unzumutbar, dass die Personen erst feststellen müssten, wo sie überall abgebildet sind. Google sei dafür verantwortlich, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt würden.
swissinfo.ch und Agenturen

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